Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Bludenzer Bürgermeister aufgehoben: Der Vorwurf der falschen Beurkundung im Amt wurde fallengelassen. Mit der NEUE sprach Simon Tschann direkt im Anschluss.
Unbescholtener Tschetschene übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt in den verschiedensten Formen gegen seine unmündige Tochter aus. Urteil ist nicht rechtskräftig.
Berufssoldat hatte zu lange Haare. Disziplinarstrafe nun rechtskräftig. Höchstgericht bestätigte aber Teilfreispruch: Militärkommandant hätte Befehl wiederholen müssen.
33-Jähriger leitete zudem den Nationalsozialismus verharmlosende Bilder auf WhatsApp weiter und besaß verbotene Waffen. Hohe Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Ersttäter.
Vorbestrafter 44-Jähriger verletzte Lebensgefährtin mit Faustschlägen und Tritten und drohte ihr damit, sie umzubringen. Landesgericht hielt Geldstrafe nicht für ausreichend.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster