Unbescholtener Tschetschene übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt in den verschiedensten Formen gegen seine unmündige Tochter aus. Urteil ist nicht rechtskräftig.
Berufssoldat hatte zu lange Haare. Disziplinarstrafe nun rechtskräftig. Höchstgericht bestätigte aber Teilfreispruch: Militärkommandant hätte Befehl wiederholen müssen.
33-Jähriger leitete zudem den Nationalsozialismus verharmlosende Bilder auf WhatsApp weiter und besaß verbotene Waffen. Hohe Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Ersttäter.
Vorbestrafter 44-Jähriger verletzte Lebensgefährtin mit Faustschlägen und Tritten und drohte ihr damit, sie umzubringen. Landesgericht hielt Geldstrafe nicht für ausreichend.
17-Jähriger filmte Geschlechtsverkehr mit 13-Jähriger und schickte Videos seiner 14-jährigen Ex-Freundin. Geldstrafe für Vorbestraften wegen Kindesmissbrauchsmaterials.
Mit 3,91 Promille alkoholisierte 31-Jährige sagte am Telefon zum Vater ihres Kindes, sie werde ihn umbringen. Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtene wegen der Rauschtat.
Berufungsgericht bestätigte Unzuständigkeit von Einzelrichterin. Anwalt und Ex-Anwalt haben sich als Angeklagte wegen betrügerischer Krida nun vor Schöffsenat zu verantworten.
Angeklagter berührte nach Ansicht der Richter unmündige Tochter und unmündige Nichte im Intimbereich. Mehrjährige Freiheitsstrafe für unbescholtenen 59-Jährigen.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen