33-Jähriger leitete zudem den Nationalsozialismus verharmlosende Bilder auf WhatsApp weiter und besaß verbotene Waffen. Hohe Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Ersttäter.
Vorbestrafter 44-Jähriger verletzte Lebensgefährtin mit Faustschlägen und Tritten und drohte ihr damit, sie umzubringen. Landesgericht hielt Geldstrafe nicht für ausreichend.
17-Jähriger filmte Geschlechtsverkehr mit 13-Jähriger und schickte Videos seiner 14-jährigen Ex-Freundin. Geldstrafe für Vorbestraften wegen Kindesmissbrauchsmaterials.
Mit 3,91 Promille alkoholisierte 31-Jährige sagte am Telefon zum Vater ihres Kindes, sie werde ihn umbringen. Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtene wegen der Rauschtat.
Berufungsgericht bestätigte Unzuständigkeit von Einzelrichterin. Anwalt und Ex-Anwalt haben sich als Angeklagte wegen betrügerischer Krida nun vor Schöffsenat zu verantworten.
Angeklagter berührte nach Ansicht der Richter unmündige Tochter und unmündige Nichte im Intimbereich. Mehrjährige Freiheitsstrafe für unbescholtenen 59-Jährigen.
Skifahrer in Warth in freiem Gelände von Lawine erfasst und schwer verletzt. Noch kein Urteil in neuem Prozess gegen Skiführer, angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Georgier erbeutete bei Raubüberfall auf 90-jährigen Immobilienmakler in dessen Bregenzer Büro 300 Euro. Langjährige Gefängnisstrafe für einschlägig Vorbestraften.
Morddrohungen gegen 73-jährige Freundin und 26-jährige Geliebte. Zudem verletzte 58-Jähriger seine Freundin, als er sie mit Gewalt zu küssen versuchte. Geldstrafe für Ersttäter.
Schöffensenat war nicht davon überzeugt, dass vorbestrafter 31-Jähriger gleich beim Kennenlernen 21-Jährige im Freien beim Bregenzer Hafen vergewaltigt hat.
Hermann Bickel (86) muss sein Maisäß in den Urzustand zurückversetzen. Das Urteil birgt Diskussionsstoff, wie sein Rechtsanwalt Bernd Widerin der NEUE bestätigt.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen