Bregenzerwald: Diebstahl mit angeblichem Immobilienkrösus

Hochhäuser, Immobilien in Italien, Hotels und Bars: Am Landesgericht klangen die Angaben eines Mitangeklagten größer als die Anklage selbst. Dennoch kann sich auch die Summe sehen lassen, welche die 73-jährige Erstangeklagte gestohlen haben soll.
Vier Hochhäuser in Pakistan, zwei Häuser in Italien, ein Mercedes, ein Opel, dazu Hotels, Restaurants und Bars in verschiedenen Ländern: Der 71-jährige Zweitangeklagte lässt bereits zu Prozessbeginn mit seinen angeblichen Besitztümern aufhorchen. Verdienste von bis zu 80.000 Euro monatlich kämen hinzu, was angesichts der Anklage seltsam anmutet.
Fahrten aus Italien
Den beiden Angeklagten wird schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen. Staatsanwältin Sophia Gassner beschreibt die Vorwürfe wie folgt: Die Angeklagten fuhren mehrmals mit dem Auto von Italien in den Bregenzerwald. Einmal stahl die Erstangeklagte 9000 Euro aus einem Haus. Weitere sieben Diebstahlversuche scheiterten. Der Zweitangeklagte fungierte als Fahrer.
Die 73-Jährige bekennt sich vor Gericht schuldig. Sie sei immer wieder mit dem Mann ausgefahren, um angesichts ihrer schwierigen Lebenssituation “zur Ruhe zu kommen”. Sie habe die Taten letztlich aus Verzweiflung begangen. Wie ein Zeuge erklärt, sei beim erfolgreichen Diebstahl die Haustür nicht abgeschlossen gewesen. Die Tür lag im Sichtbereich seiner Eltern, diese schliefen zur fraglichen Zeit allerdings.
Der 71-Jährige erachtet sich als nicht schuldig. Er habe von den Diebstählen nichts gewusst, sondern sich in Vorarlberg nur mit Freunden aus der Schweiz getroffen. Es sei bei diesen Gesprächen – wenig überraschend – um den Bau eines Hotels gegangen. Jedoch zeigen sich mehrmals Widersprüche. Vor Gericht sagt der Mann, er habe stets das Auto gelenkt. Vor der Polizei habe er behauptet, die Erstangeklagte sei damit einmal weggefahren. Seine Immobiliengeschichten wirken zudem unrealistisch. Auch die 73-Jährige bestätigt: In Italien habe er definitiv keine Häuser.
Haftstrafen
Richterin Lea Gabriel verkündet einen Schuldspruch für beide Angeklagten im Sinne der Anklageschrift. Das Urteil lautet auf neun Monate Freiheitsstrafe für die Erstangeklagte, zehn Monate für den Zweitangeklagten als Beitragstäter. Davon sind sieben beziehungsweise acht Monate bedingt. Da beide seit zirka Mitte März bereits in Untersuchungshaft sitzen, bleiben sie jeweils noch einen weiteren Monat in Haft. Zusätzlich müssen sie die Privatbeteiligtenansprüche von 9000 Euro bezahlen.
Mildernd wirken für beide ihre Unbescholtenheit und dass Taten teilweise beim Versuch blieben. Die 73-Jährige war zudem geständig. Beim 71-Jährigen wird angesichts seiner Aussagen von einer verminderten Zurechnungsfähigkeit ausgegangen. Die Urteile sind rechtskräftig.