OGH bestätigte Rechtmäßigkeit der U-Haft wegen Fluchtgefahr. Afrikaner in neuem Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt.
Auch Oberlandesgericht hielt Zusatzstrafe von fünf Jahren und vier Monaten für angemessen. Angeklagter wurde schon 2004 für Missbrauch der anderen Nichte verurteilt.
Vorbestrafter Montenegriner offerierte und vermittelte nach Ansicht der Richter als Mitglied einer Drogenbande über sein Handy Kokain, Cannabis und Amphetamin.
18 Monate Haft, davon 4 unbedingt: 29-Jähriger schlief auf seinem Bodenseeboot mit alkoholisierter und dadurch wehrloser 23-Jähriger. Urteil in zweiter Instanz rechtskräftig.
18 Monate teilbedingte Haft für 17-Jährigen. Vorbestrafter hatte verbotenerweise Geschlechtsverkehr mit 13-Jähriger, davon einmal mit Gewalt. Zudem missbrauchte er eine Elfjährige.
OGH hob Urteil auf, weil mutmaßliches Opfer nicht ausdrücklich Aussage vor Gericht verweigert hatte. Afrikaner war im Vorjahr zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Moritz Moser Evangelium nach S 18