Angeklagter schlug nach Ansicht der Richter unmündige Tochter seiner Lebensgefährtin über Jahre hinweg mehrmals im Monat. Mehrjährige Haftstrafe in zweiter Instanz bestätigt.
Nach einer Messerattacke befindet sich der Vorarlberger seit 2011 in einem psychiatrischen Gefängnis. Er muss weiterhin auf unbestimmte Zeit dortbleiben, entschieden nun Gerichte.
Angeklagtem wurde vorgeworfen, er habe Heroin verkauft und nach Vorarlberg geschmuggelt und einen Kunden bedroht. Taten sollen sich bereits 1994 ereignet haben.
Arbeitsloser 49-Jähriger mit einschlägigen Vorstrafen rief dem bereits rechtskräftigen Urteil zufolge auf mehreren YouTube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung auf.
Ex-Polizist missbrauchte nach Ansicht der Richter zwei unmündige Töchter seines Sohnes. Zehn Jahre Gefängnis für unbescholtenen 76-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vorbestrafter 44-Jähriger verletzte Lebensgefährtin mit Faustschlägen und Tritten und drohte ihr damit, sie umzubringen. Landesgericht hielt Geldstrafe nicht für ausreichend.
35-Jähriger verlangte nach geplatztem Autoverkauf von Autohändler, dem er Prostituierte organisierte, mit Drohungen 50.000 Euro. Kombinierte Strafe für Vorbestraften.
Angeklagter berührte nach Ansicht der Richter unmündige Tochter und unmündige Nichte im Intimbereich. Mehrjährige Freiheitsstrafe für unbescholtenen 59-Jährigen.
Georgier erbeutete bei Raubüberfall auf 90-jährigen Immobilienmakler in dessen Bregenzer Büro 300 Euro. Langjährige Gefängnisstrafe für einschlägig Vorbestraften.
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