Mehrfach vorbestraft, nun erneut vor Gericht: Ein 42-Jähriger soll einem Mithäftling gedroht haben, ihn aufzuschlitzen. Das Gericht hat ein Urteil gefällt.
Hochhäuser, Immobilien in Italien, Hotels und Bars: Am Landesgericht klangen die Angaben eines Mitangeklagten größer als die Anklage selbst. Dennoch kann sich auch die Summe sehen lassen, welche die 73-jährige Erstangeklagte gestohlen haben soll.
Im zweiten Teil der Geschichte von Mirko Ladstätter und seiner Zeit im „Häfn“ spricht der Tivoli-Wirt über das Leben in Haft, eine illegale Schnapsbrennerei hinter Gittern und sein ganz persönliches Weihnachtswunder, vor fast genau 40 Jahren.
Strafrechtliche Konsequenzen nach Vorfall im Bezirk Bludenz: Eifersüchtiger nötigte anderen Mann zum Verlassen der Wohnung seiner Ex-Freundin und täuschte Straftat vor -
Mehrjährige Gefängnisstrafe für Erstangeklagten, der bei Home Invasion im Drogenmilieu ehemaligen Freund überfiel. Vorbestrafter Zweitangeklagter im Zweifel freigesprochen.
In der kommenden Woche werden am Landesgericht Feldkirch wieder zahlreiche Verfahren abgewickelt – die Palette reicht von bewaffneten Raubüberfällen über Drogenhandel bis hin zu Wiederbetätigung.
Unbescholtener Tschetschene übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt in den verschiedensten Formen gegen seine unmündige Tochter aus. Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Streit um sein verlorenes Handy verletzte unbescholtener 21-Jähriger nach Ansicht der Richter im Februar in Tötungsabsicht mit Messerstich 46-Jährigen in Feldkirch schwer.
26-Jähriger hielt laut Urteil seine Ex-Freundin fest und berührte sie im Intimbereich, belästigte sie sexuell, bedrohte und stalkte sie. Berufungsgericht setzte Haftstrafe deutlich herab.
Angeklagter schlug nach Ansicht der Richter unmündige Tochter seiner Lebensgefährtin über Jahre hinweg mehrmals im Monat. Mehrjährige Haftstrafe in zweiter Instanz bestätigt.
Nach einer Messerattacke befindet sich der Vorarlberger seit 2011 in einem psychiatrischen Gefängnis. Er muss weiterhin auf unbestimmte Zeit dortbleiben, entschieden nun Gerichte.
Angeklagtem wurde vorgeworfen, er habe Heroin verkauft und nach Vorarlberg geschmuggelt und einen Kunden bedroht. Taten sollen sich bereits 1994 ereignet haben.
Arbeitsloser 49-Jähriger mit einschlägigen Vorstrafen rief dem bereits rechtskräftigen Urteil zufolge auf mehreren YouTube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung auf.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen