Bestätigt: Neuerlich Haft nach Missbrauch
Auch Oberlandesgericht hielt Zusatzstrafe von fünf Jahren und vier Monaten für angemessen. Angeklagter wurde schon 2004 für Missbrauch der anderen Nichte verurteilt.
Min. 6°
Max. 9°
Niederschlag 0 mm/m²
Wind 0 km/h
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster