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Mehrere Jahre Haft für dealenden Kellner

HEUTE • 19:06 Uhr
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In Vorarlberg lebender Ungar schmuggelte und verkaufte beträchtliche Mengen Kokain und andere Drogen.

Wegen Suchtgifthandels und Vorbereitung von Suchtgifthandel wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Den geschätzten Brutto-Umsatz von 115.000 Euro aus den Drogenverkäufen hat der 32-Jährige der Republik Österreich als sogenannten Verfallsbetrag zu bezahlen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Denn der von Stephan Wirth verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug 1 bis 15 Jahre Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen schmuggelte und verkaufte der im Unterland lebende Ungar beträchtliche Mengen an Drogen. Ein Kilogramm Kokain und ein Kilo Speed wurden in Deutschland bei der Fahrzeugkontrolle eines von ihm beauftragten Drogenkuriers bei der Rückreise aus den Niederlanden sichergestellt. Zu verantworten hat er zudem 12 Kilogramm Amphetamin, 3000 Ecstasytabletten und den Verkauf von Marihuana und Haschisch. Die Drogenmengen ergaben sich auch aus Chatnachrichten des ausgewerteten Smartphones des Angeklagten. Er befindet sich seit Februar in Feldkirch in Untersuchungshaft.

Als Kellner gearbeitet

Der Ungar arbeitete zuletzt als Kellner in Lech und davor jahrelang in Bregenz. Sein Nettoeinkommen inklusive Trinkgeld gab er mit rund 4700 Euro an.

Mildernd wirkten sich vor allem das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit des drogensüchtigen Angeklagten aus. Erschwerend fielen in erster Linie die hohen Drogenmengen ins Gewicht, die keine Therapie statt Strafe mehr möglich machten. Schon 15 Gramm Kokain würden ausreichen, um einen Konsumenten süchtig zu machen, sagte Richterin Wackerle in ihrer Urteilsbegründung. Auch zur Abschreckung der Allgemeinheit habe die Strafe hoch ausfallen müssen.