Schläge angedroht: Vorbestrafter 33-Jähriger muss in Haft

Zudem muss 33-Jähriger auch offene Haftstrafe aus früherer Verurteilung wegen gefährlicher Drohung verbüßen.
Wegen gefährlicher Drohung wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Erstangeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen fünf Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe wegen gefährlicher Drohung. Damit beträgt die Gesamtstrafe elf Monate Gefängnis.
Über die unbescholtene und arbeitslose Zweitangeklagte wurde wegen Nötigung eine teilbedingte Geldstrafe von 560 Euro (140 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 280 Euro. Die anderen 280 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Automatische Bedenkzeit
Die Urteile der neuen Richterin Kathrin Feurle sind nicht rechtskräftig. Die Angeklagten war mit der Entscheidung einverstanden. Sie erhielten aber automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil sie keinen Verteidiger haben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre sowohl für den Erstangeklagten als auch für die Zweitangeklagte ein Jahr Gefängnis gewesen.
Nach den gerichtlichen Feststellungen haben der 33-jährige Erstangeklagte und die 24-jährige Zweitangeklagte im Juni bei einer Auseinandersetzung im Unterland sich gegenseitig Schläge angedroht. Die beiden Angeklagten waren vor Gericht geständig.
Chance auf Fußfessel
Angesichts der einschlägigen Vorstrafen sei ihr nichts anderes übriggeblieben, als den Erstangeklagten zu einer Haftstrafe zu verurteilen und eine der beiden offenen Haftstrafen zu widerrufen, sagte Richterin Feurle in ihrer Urteilsbegründung. Weil der Angeklagte aber arbeite, habe er eine Chance auf eine Fußfessel.
Der Erstangeklagte befand sich bereits im Gefängnis. Der 33-Jährige fragte, ob er auf eine Halbstrafe hoffen dürfe. Möglicherweise wird er nach der Hälfte der verbüßten Haftzeit vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden.