Vorarlberg

14-Jähriger an Hintern gegriffen und dennoch freigesprochen

07.10.2025 • 14:18 Uhr
14-Jähriger an Hintern gegriffen und dennoch freigesprochen
Verteidigerin Andrea Concin beantragte einen Freispruch in allen Anklagepunkten. hartinger

Die Richterin ging davon aus, dass der angeklagte 17-Jährige dem Mädchen nicht kräftig an das Gesäß griff. Verurteilt wurde er dennoch, aber aus anderen Gründen.

Wegen der Begehung von Straftaten im Zustand der vollen Berauschung wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von 240 Euro (60 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Freigesprochen wurde der angeklagte 17-Jährige vom Vorwurf der sexuellen Belästigung.

Das Urteil von Richterin Kathrin Feurle ist nicht rechtskräftig. Der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Schlag mit flacher Hand

Nach den gerichtlichen Feststellungen verletzte der Angeklagte am 30. April in Lustenau mit einem Schlag mit der flachen Hand eine 16-Jährige leicht im Gesicht. Als Schmerzengeld hat er ihr 100 Euro zu bezahlen.

Dem Urteil zufolge drohte der Angeklagte der 16-Jähigen und zwei anderen Mädchen im Alter von 14 und 17 Jahren damit, sie umzubringen, sollten sie jemandem von den Vorfällen erzählen.

Zwei Liter Weißwein und Beruhigungstabletten

Der angeklagte 17-Jährige befand sich nach Ansicht der Richterin nach dem Konsum von zwei Litern Weißwein und Beruhigungstabletten in einem Vollrausch. Wäre er zurechnungsfähig gewesen, wäre der Schuldspruch wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung erfolgt.

Den Freispruch von der sexuellen Belästigung begründete Richterin Feurle so: Der Angeklagte habe der 14-Jährigen zwar an den Hintern gegriffen, dabei aber nicht kräftig zugepackt. Deshalb sei der Tatbestand der sexuellen Belästigung in rechtlicher Hinsicht nicht erfüllt. Eine bloße Berührung sei noch nicht strafbar.

Die 14-jährige Zeugin sagte vor Gericht, der Angeklagte habe ihr beim Einsteigen in den Bus an den Hintern gegriffen. Er sei mit der Hand über ihr Gesäß gefahren. Es sei kein kräftiges Zupacken gewesen.

Verteidigerin plädierte für Freispruch

Verteidigerin Concin beantragte einen Freispruch von allen drei Vorwürfen. Es liege keine sexuelle Belästigung vor, weil die erforderliche Intensität der Berührung am Hintern nicht gegeben sei. Auch von einer versuchten Nötigung könne nicht ausgegangen werden. Dazu hätten die drei Zeuginnen aus der Mädchengruppe keine genauen Angaben gemacht. Und bei der Ohrfeige habe es sich um Notwehr gehandelt. Denn ihr Mandant sei von der 16-Jährigen zuvor wiederholt gestoßen worden.

Die Staatsanwaltschaft nahm keine volle Berauschung des Angeklagten an und klagte ihn deshalb nicht wegen sogenannter Rauschtaten an.