Die Richterin ging davon aus, dass der angeklagte 17-Jährige dem Mädchen nicht kräftig an das Gesäß griff. Verurteilt wurde er dennoch, aber aus anderen Gründen.
Angeklagtem wurde vorgeworfen, er habe Heroin verkauft und nach Vorarlberg geschmuggelt und einen Kunden bedroht. Taten sollen sich bereits 1994 ereignet haben.