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Freispruch statt Haft im Rauschgiftprozess

07.07.2025 • 19:45 Uhr
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Dem Angeklagten wurde vorgewurfen, er habe Heroin verkauft und nach Vorarlberg geschmuggelt.

Angeklagtem wurde vorgeworfen, er habe Heroin verkauft und nach Vorarlberg geschmuggelt und einen Kunden bedroht. Taten sollen sich bereits 1994 ereignet haben.

Von allen vier Anklagepunkten wurde der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch in Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Peter Novak ist nicht rechtskräftig.

Einige Straftaten zur Last gelegt

In der Anklageschrift wurden dem Kosovaren Straftaten zur Last gelegt, die er bereits 1994 begangen haben soll. Demnach soll der in Österreich unbescholtene Mann zusammen mit einem bereits verurteilten Mittäter 250 Gramm Heroin von der Schweiz nach Vorarlberg geschmuggelt und hier verkauft und anderen zum Verkauf überlassen haben. Zudem warf die Staatsanwaltschaft dem 57-Jährigen vor, er habe vor 31 Jahren einem Vorarlberger in Zürich 85 Gramm Heroin verkauft.

Des Weiteren wurde der Angeklagte verdächtigt, er habe vor drei Jahrzehnten in Feldkirch einen Kunden dazu genötigt, noch bis zum Abend 30.000 Schilling für das erhaltene Heroin zu bezahlen. Ansonsten werde man seiner Freundin etwas antun. Als Dolmetscher für den Kosovaren soll dabei ein Mittäter fungiert haben. Überdies soll der Angeklagte seinerzeit unbefugt eine nach Vorarlberg geschmuggelte Pistole besessen haben.

Freispruch statt Haft im Rauschgiftprozess
Der Angeklagte wurde in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch in Zweifel freigesprochen. NEUE

Die Anklage lautete auf Suchtgifthandel mit einer das 15-fache der Grenzmenge übersteigenden Menge Heroin, Nötigung und Vergehen nach dem Waffengesetz. Der Strafrahmen für den Fall eines Schuldspruchs hätte ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen.

Andere Angeklagte wurden in den 1990er-Jahren als Mittäter zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Gegen den nunmehrigen Angeklagten, der zuvor für die österreichische Justiz nicht greifbar war, konnte erst jetzt in Feldkirch verhandelt werden.

Tatvorwürfe bestritten

Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Er sei nicht der gesuchte Täter mit dem Spitznamen Harry. Zwei verurteilte Mittäter sagten vor Gericht als Zeugen, sie könnten nach 31 Jahren nicht mehr sagen, ob der Angeklagte Harry gewesen sei. Ein weiterer Mittäter hält sich im Ausland auf und konnte als Zeuge nicht befragt werden. Das mutmaßliche Opfer der angeklagten Nötigung konnte nicht befragt werden, weil er inzwischen gestorben ist.

Der Angeklagte profitierte auch in anderer Hinsicht davon, dass die angeklagten Straftaten bereits 1994 verübt worden sein sollen. Denn mit Ausnahme des Hauptvorwurfs des Schmuggels und Verkaufs von 250 Gramm Heroin wurden die anderen Anklagevorwürfe als verjährt eingestuft.