Prozess um schwere Vorwürfe: Junger Mann soll Frau mehrfach vergewaltigt haben

Ein 21-Jähriger steht vor Gericht, weil er eine Frau dreimal vergewaltigt haben soll. Die schweren Vorwürfe werden teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Der 21-jährige Angeklagte wird aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Die Vorwürfe wiegen schwer: Im vergangenen Herbst soll er eine junge Frau dreimal oral und einmal davon auch vaginal vergewaltigt haben. Die letzte Vergewaltigung, laut Staatsanwaltschaft der schlimmste Übergriff, zog laut Anklage vaginale Blutungen, eine Rippenprellung und Schmerzen im Halsbereich nach sich.
Unterschiedliche Darstellungen
Die Staatsanwaltschaft spricht von einem gezielten Vorgehen des Angeklagten. Er habe in täglichen Chats über Monate hinweg ein Vertrauensverhältnis zum mutmaßlichen Opfer, einer ungefähr ein Jahr jüngeren Frau, aufgebaut. Ein erstes Treffen sei ohne Tathandlung verstrichen, das zweite nicht mehr. Im Nachgang sei er zärtlich gewesen, habe der sexuell unerfahrenen Frau erklärt, seine Übergriffe seien normaler Bestandteil bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Es seien bei weiteren Treffen nochmals zwei Übergriffe erfolgt. Bei einem späteren Telefonat habe er die Tat nachweislich gestanden: “Das war Scheiße von mir. Es tut mir leid, dass ich nicht auf dein ‘Nein’ gehört habe.”
“Ich wusste, dass dieser Satz kommt”, eröffnet Verteidiger Alexander Wirth sein Plädoyer. Laut ihm sei dieses angebliche Geständnis nämlich erzwungen worden – über Chats und Telefonate, die teils über eine Stunde dauerten. Als der Angeklagte die Worte ausgesprochen hatte, habe die Frau aufgelegt und der Kontakt sei komplett abgebrochen worden. Es sei alles ein Racheakt für eine vergangene Angelegenheit gewesen. Die Chatverläufe nach den ersten Taten zeigen laut Verteidigung einvernehmliche Bereitschaft zu einer härteren Gangart. In seinen Augen habe die Frau zudem ihre bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Aussagen “ohne zu stottern sehr sauber heruntergerissen”.
Die Verteidigung beantragt nach den Eröffnungsplädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Einvernahme des Angeklagten und die kontradiktorische Einvernahme des vermeintlichen Opfers. Das Schöffengericht gibt dem Antrag statt. Für die Befragung weiterer Zeugen, die Schlussplädoyers und die Urteilsverkündung ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen.
Zwei Freundinnen des mutmaßlichen Opfers werden einvernommen. Laut diesen habe der Angeklagte der jungen Frau bereits im Vorhinein angedroht sie zu vergewaltigen. Sie habe Angst gehabt, sich an die Polizei zu wenden. Von der letzten Tat haben die Zeuginnen im November durch einen Anruf erfahren. Darin habe ihre Freundin direkt gesagt: “Er hat es getan.”
Das Urteil
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher verkündet nach fast zweistündiger Beratung einen Schuldspruch. Über den Angeklagten wird eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren verhängt. Weiters wird eine bedingt nachgesehene Entlassung widerrufen. Somit kommen drei Monate auf die Freiheitsstrafe dazu. An das mutmaßliche Opfer muss er Privatbeteiligtenansprüche von 6000 Euro bezahlen.
Als einzigen Milderungsgrund erachtet das Gericht das Alter von unter 21 Jahren zum Zeitpunkt der Tatbegehung. Erschwerend wirken hingegen eine einschlägige Vorstrafe, die Tatbegehung während einer offenen Probezeit, das Zusammenkommen mehrerer Verbrechen sowie dass beim letzten Vorfall mehrere geschlechtliche Handlungen erfolgten.
Das Urteil ist rechtskräftig.