Lokal

Prozess: Nächstes Kapitel um angeblich falschen Zahnarzt

27.04.2026 • 10:18 Uhr
Prozess: Nächstes Kapitel um angeblich falschen Zahnarzt
Der Angeklagte plädiert auf nicht schuldig. Frick

Zum wiederholten Male sitzt ein angeblich falscher Zahnarzt vor Gericht. Mit einer gefälschten Urkunde soll er versucht haben die zivilrechtlichen Klagen abzuweisen.

Der Fall geht in die nächste Runde: Zwischen 2015 und 2022 soll sich der 54-jährige Angeklagte als Zahnarzt ausgegeben und 17 Fehlbehandlungen durchgeführt haben. Laut Anklage sei er aber lediglich Zahntechniker. Der Mann beteuert jedoch seine Unschuld – nicht nur an diesem Tag, sondern bereits in zahlreichen früheren Prozessen.

Nun legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, er habe in mindestens sechs Zivilverfahren versucht, die Klage abzuweisen. Dafür habe er eine gefälschte Urkunde vorgelegt, die seinen Abschluss als Zahnarzt an einer Universität in Südafrika belegen soll. Die Kläger wären dadurch auf Kosten von insgesamt 428.000 Euro sitzen geblieben.

Frage der Zulassung

Dem 54-Jährigen werden als Anklagepunkte schwerer gewerbsmäßiger Betrug, fahrlässige Körperverletzung und Kurpfuscherei vorgeworfen. Um in Österreich als Zahnarzt tätig zu sein, sind zwei Bedingungen zu erfüllen: eine Ausbildung als Zahnarzt und der Eintrag bei der Österreichischen Zahnärztekammer.

Die Frage hinsichtlich der Zulassung gestaltet sich bereits kompliziert: Er habe in einer Universität in Südafrika seine Ausbildung absolviert. Diese Fakultät sei laut Verteidigung aber inzwischen mit einer anderen zusammengelegt worden. Darum existiere sie nicht mehr. Die entsprechende Ausbildung habe er in Österreich nicht anerkennen lassen. In Belgien sei sie aber anerkannt.

Zudem sei er nicht Mitglied in der Österreichischen Zahnärztekammer. Der Angeklagte begründet das damit, dass er weltweit tätig sei. Nur einen geringen Teil seiner Behandlungen führe er in Österreich durch. Ihm sei gesagt worden, dass eine Mitgliedschaft in der Kammer nicht notwendig sei, solange am Standort andere niedergelassene Ärzte tätig sind. Ein von ihm unterschriebenes Dokument, welches ihn als lebenslanges Kammermitglied ausweist, stamme nicht von ihm. Er stellt die Möglichkeit in den Raum, es nur überflogen und unterschrieben zu haben.

Geschichtenkonstrukt

Als das Fragerecht an den Privatbeteiligtenvertreter Michael Brandauer gelangt, kippt die Stimmung. Der Angeklagte sieht seinen Ruf durch diesen zerstört, beantwortet ihm keine Frage. Als dieser Schreiben der Universitäten in Südafrika vorlegt, lachen sowohl der Angeklagte aus auch sein Verteidiger. Der Vorsitzende des Schöffensenats, Alexander Wehinger, erinnert an die Gepflogenheiten des Gerichts. Dennoch kommt es ein weiteres Mal zu lautstarken Diskussionen.

Das entsprechende Schreiben bestätigt demnach, dass der Angeklagte an beiden Universitäten nicht bekannt ist. Brandauer macht seine Ansicht deutlich: “Ein Geschichtenkonstrukt basiert auf dem nächsten Geschichtenkonstrukt.”

Die Einvernahme eines Zeugen bringt keine Klarheit. Der langjährige Bekannte des Angeklagten bestätigt weitestgehend dessen Aussagen zum Studium in Südafrika. Nach kurzer Unterbrechung wird die Einvernahme weiterer sieben Zeugen beantragt. Die Verhandlung wird vertagt.