50-Jähriger soll Familienmitglied um 57.000 Euro betrogen haben

Ein 50-Jähriger soll eine Verwandte um 57.000 Euro erleichtert haben, alles unter dem Vorwand eines Hotelprojekts in Kroatien. Der Prozess nahm allerdings eine Wendung.
Drei Stunden waren für die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch anberaumt. Es ist bereits der zweite Verhandlungstermin. In dieser Zeit sollten die Betrugsvorwürfe gegen einen 50-Jährigen geklärt werden. Laut Anklage soll er einer Verwandten betrügerisch 57.000 Euro für die Investition in ein Hotelprojekt in Kroatien entlockt haben.
Familiensache
Verteidiger Stephan Wirth möchte vor dem Schöffengericht den Fall klarer darstellen. Ihm zufolge sei alles eine reine Familienangelegenheit. Als der Vater der Geldgeberin ein teures Auto kaufen wollte, habe der Angeklagte eine Chance erkannt. Es sei nicht um unmittelbare Bereicherung gegangen, sondern um einen Plan für die Zukunft. Das Geld habe einen Kredit für die Investition in das Hotelprojekt ermöglicht, von welchem sich der Angeklagte eine hohe Rendite erhoffte. In diesem Zuge hatte der Angeklagte vor zwei Jahren ein Unternehmen gegründet, dieses erziele aber bis heute keinen Umsatz.
Der 50-Jährige sei zu einer Schadenswiedergutmachung bereit. Er übernehme die volle Verantwortung. Angesichts dieser Umstände und der Höhe der Schadenssumme schlägt der Verteidiger eine Diversion vor. Somit würde das Verfahren ohne Urteil enden.
Staatsanwalt Elias Zortea steht dem Vorschlag offen gegenüber, ebenso Alexander Wehinger, der Vorsitzende des Schöffensenats. Der Angeklagte muss 10.000 Euro an die geschädigte Verwandte und 700 Euro Strafe an das Gericht bezahlen. Sollte ihm dies innerhalb von sechs Monaten nicht gelingen, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Dann wäre auch keine Diversion mehr möglich und das Gericht müsste ein Urteil verhängen.