“Ohne Behandlung ist er gefährlich” – 16-Jähriger drohte mit Amoklauf an Feldkircher Mittelschule

Der unbescholtene Angeklagte saß im Sommer drei Wochen in Untersuchungshaft. Nun wurde er verurteilt.
Wegen gefährlicher Drohung mit dem Tode wurde der unbescholtene Teilnehmer eines Arbeitsprojekts am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Die anderen 480 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Der Angeklagte hat Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und weiterhin am Arbeitsprojekt teilzunehmen.
Urteil rechtskräftig
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der von Manuel Dietrich verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wäre eineinhalb Jahre Gefängnis gewesen. Die Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.
Der 16-Jährige befand sich bis Mitte Juli drei Wochen in Untersuchungshaft. Dafür werden ihm von der Geldstrafe 163,92 Euro abgezogen. 316,08 Euro hat er also tatsächlich zu bezahlen.
Amokdrohung an Feldkircher Mittelschule
Nach den gerichtlichen Feststellungen drohte der damalige Schüler im Juni gegenüber vier Schülern mit einem Amoklauf noch vor Schulschluss an der von ihm besuchten Mittelschule im Bezirk Feldkirch. Demnach hasste der Schüler, der schon stationär psychiatrisch behandelt wurde, Lehrer und Schüler.
Das Gericht stützte sich vor allem auf die belastenden Angaben des besten Freundes des Angeklagten. Der Zeuge sagte, er mache sich große Sorgen um seinen angeklagten Freund. Er sei ohne Behandlung gefährlich. Schüler hätten Angst vor ihm.
Freispruch von schwerer Nötigung
Der Angeklagte bestritt die ihm vorgeworfenen Taten. Freigesprochen wurde er von der angeklagten schweren Nötigung. Für die Richterin war nicht erwiesen, dass er einer Elfjährigen mit dem Abstechen drohte, sollte sie seinen Amoklaufplan verraten.
Die Staatsanwältin kündigte eine weitere Anklage gegen den 16-Jährigen an, wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.