49-Jähriger forderte dem Urteil zufolge mit YouTube-Kanälen zu Wiederherstellung der NS-Diktatur auf. Schuldspruch auch in neuer Verhandlung, Strafe wie im ersten Prozess.
Arbeitsloser 49-Jähriger mit einschlägigen Vorstrafen rief dem bereits rechtskräftigen Urteil zufolge auf mehreren YouTube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung auf.
Rechtswirksame Anklage gegen vorbestraften Untersuchungshäftling, der mit Rechtsrock auf Youtube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung aufgefordert haben soll.