Weiter U-Haft wegen NS-Wiederbetätigung auf Youtube

Rechtswirksame Anklage gegen vorbestraften Untersuchungshäftling, der mit Rechtsrock auf Youtube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung aufgefordert haben soll.
Im den meisten derzeitigen Wiederbetätigungsprozessen geht es um auf WhatsApp verschickte geschmacklose Bilder und Texte, mit denen die NS-Gräueltaten verharmlost werden. Angeklagt im anhängigen Strafverfahren ist aber die öffentliche Aufforderung zur Beseitigung der Demokratie und zur Wiederherstellung des NS-Regimes.
Einspruch abgewiesen
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wies den Einspruch des Untersuchungshäftlings gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Feldkirch ab. Damit wurde die Anklageschrift rechtswirksam. Demnächst wird am Landesgericht Feldkirch ein Geschworenenprozess nach dem Verbotsgesetz stattfinden. Zugleich beschloss der zuständige OLG-Richtersenat, dass die Untersuchungshaft in Feldkirch fortgesetzt wird, wegen Tatbegehungsgefahr.
Vorgeworfen werden dem Angeklagten vor allem mehrere Verbrechen der Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach Paragraf 3d des Verbotsgesetzes. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für den Fall eines Schuldspruchs fünf bis zehn Jahre Gefängnis vor.
Wiederbetätigung auf Youtube
Demnach soll der Angeklagte in Vorarlberg auf mehreren Youtube-Kanälen mit der Veröffentlichung von Liedern mit sogenanntem Rechtsrock und der Verwendung von NS-Symbolen zur Wiederinstallierung der NS-Diktatur und zu Antisemitismus aufgefordert haben soll.
Zur Last gelegt werden dem Angeklagten auch Verbrechen nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes. Dazu wird er verdächtigt, Videos mit verbotenen NS-Inhalten auf Youtube veröffentlicht, als Mailadresse und in E-Mails an das Arbeitsmarktservice (AMS) NS-Codes verwendet zu haben. Darüber hinaus soll der Arbeitslose schriftlich eine Zusammenarbeit mit seiner AMS-Sachbearbeiterin wegen ihres angeblich jüdischen Namens unter der Verwendung von NS-Begriffen abgelehnt haben.
Dazu sagte der Angeklagte, er sei wegen der ungerechtfertigten Kürzung seiner AMS-Bezugs, des jüdisch klingenden Namens der AMS-Sachbearbeiterin und seines Hasses auf Juden wütend geworden und habe deshalb die von der Anklage umfassten Mails verfasst.
Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe beruhten auf Lügen und verdrehten Halbwahrheiten, um ihn in den Knast zu bringen, gab der Untersuchungshäftling zu Protokoll. Er habe niemals öffentlich dazu aufgefordert, sich politisch aktiv im nationalsozialistischen Sinne zu betätigen. Er mache lediglich von seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch.