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Haft für einbrechende Kriminaltouristen

02.04.2025 • 15:13 Uhr
Haft für einbrechende Kriminaltouristen
Symbolbild Shutterstock

Aus Rumänien für Wohnungseinbrüche angereist: Teilbedingte Gefängnisstrafen für geständige Angeklagte. 

Aus Rumänien reisten die drei jungen Männer Staatsanwalt Simon Mathis zufolge an, um im Vorjahr in Vorarlberg Wohnungseinbrüche zu verüben und danach die Beute zu verkaufen. Dafür wurden die Angeklagten am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu teilbedingten Gefängnisstrafen verurteilt.

Wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls und Geldwäscherei wurde über den für drei Wohnungseinbrüche verantwortlichen Haupttäter eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten verhängt, davon sechs Monate unbedingt. Der einschlägige vorbestrafte 24-Jährige befindet sich seit 9. Oktober 2024 in Untersuchungshaft und darf am 9. April die Justizanstalt Feldkirch verlassen. Für ihn belief sich der Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Zwei Mittäter bei zwei Wohnungseinbrüchen befinden sich ebenfalls schon seit 9.10.2024 in U-Haft und wurden am Mittwoch gleich nach der Gerichtsverhandlung mit den Schuldsprüchen wegen schweren Einbruchsdiebstahls und Geldwäscherei aus dem Gefängnis in die Freiheit entlassen.

Die Strafe für den unbescholtenen 20-Jährigen beträgt zwölf Monate Haft, davon drei Monate unbedingt, jene für den einschlägig vorbestraften 23-Jährigen 24 Monate, davon vier Monate unbedingt. Im Zweifel freigesprochen wurde die 17-jährige Drittangeklagte. Weil ihr im Zweifel nicht nachzuweisen war, dass sie bei einem versuchten Wohnungseinbruch im Bezirk Bludenz Schmiere gestanden ist.

Wegen der reumütigen Geständnisse der jungen Männer seien die Haftstrafen teilbedingt gewährt worden, sagte Richter Dietmar Nußbaumer als Vorsitzender des Schöffensenats in seiner Urteilsbegründung. Beim nächsten Mal würde es jedoch keine teilbedingten Gefängnisstrafen mehr geben. Noch nicht verhandelt wurde gegen die 33-jährige Zweitangeklagte, weil ihre Anklageschrift noch nicht rechtswirksam ist. Seff Dünser