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Morddrohung gegen Freundin: Haftstrafe

09.06.2025 • 16:48 Uhr
Morddrohung gegen Freundin: Haftstrafe

Einschlägig vorbestrafter Syrer drohte laut Urteil mit vorgehaltenem Messer Partnerin, sie umzubringen.

Wegen gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung wurde der mit einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen zehn Haftmonate aus zwei offenen einschlägigen Vorstrafen. Damit beträgt die Gesamtstrafe 18 Monate Gefängnis. Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und die Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre wegen der Verwendung einer Waffe bei einer der gefährlichen Drohungen drei Jahre Gefängnis gewesen.

Mit vorgehaltenem Messer

Nach den gerichtlichen Feststellungen drohte der eifersüchtige Syrer mit vorgehaltenem Messer seiner damaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung damit, sie umzubringen. Demnach verdächtigte der 24-Jährige sie, ihn mit einem anderen Mann zu betrügen. Nicht angeklagt werden konnte aus rechtlichen Gründen die Drohung mit einer Selbstverletzung. Der Araber soll bei dem Vorfall auch damit gedroht haben, sich mit dem Messer selbst den Penis abzuschneiden. Dem Urteil zufolge drohte der Angeklagte bei einem anderen Vorfall in einem Geschäft einem Kunden damit, ihn umzubringen, und versuchte, ihn mit Schlägen zu verletzen. Der unbescholtene Widersacher wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Denn nach Ansicht der Richterin schlug der attackierte 40-Jährige in Notwehr zurück und verletzte dabei den 24-Jährigen leicht am Kopf. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vorfälle bestritten

Der 24-jährige Syrer bestritt die angeklagten Vorfälle. Er wurde aus der Justizanstalt Feldkirch zur Gerichtsverhandlung vorgeführt. Dort verbüßt er eine Ersatzfreiheitsstrafe. Der rechtskräftig Verurteilte konnte eine bezirksgerichtliche Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) nicht bezahlen. Deshalb hat er nun fünf Monate im Gefängnis zu verbüßen.