Mehrjährige Gefängnisstrafe für Erstangeklagten, der bei Home Invasion im Drogenmilieu ehemaligen Freund überfiel. Vorbestrafter Zweitangeklagter im Zweifel freigesprochen.
Unbescholtener Tschetschene übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt in den verschiedensten Formen gegen seine unmündige Tochter aus. Urteil ist nicht rechtskräftig.