Morddrohungen des Vorbestraften gegen Ex-Freundin. Berufungsgericht beließ es bei teilbedingter Haftstrafe von zwölf Monaten, die von Staatsanwaltschaft bekämpft wurde.
Bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von zehn Monaten für einschlägig vorbestraften 50-Jährigen: Vater war gegen Sohn drei Jahre lang physisch und psychisch gewalttätig.
Zudem belästigte Angeklagter laut Urteil geschiedene Gattin mit beleidigenden Nachrichten. Vorbestrafter wieder wegen Delikten gegen Ex-Frau verurteilt.
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