Geldstrafe nach Morddrohung gegen Mutter

Vorbestrafter 25-Jähriger zum vierten Mal verurteilt, dieses Mal wegen versuchter Nötigung.
Nach den gerichtlichen Feststellungen sagte der 25-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz zu einer Freundin seiner Mutter, sie solle seine Mama mitnehmen, sonst werde er seine Mutter erschlagen. Wegen des Vergehens des versuchten Nötigung wurde der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger waren zwar mit der Entscheidung einverstanden. Weil der Angeklagte aber keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft. Die Richterin ging nicht von einer Todesdrohung aus, sondern von einer Drohung mit einer Körperverletzung. Der Angeklagte hat keine einschlägigen Vorstrafen.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhob Anklage wegen gefährlicher Drohung. Der Schuldspruch erging aber wegen versuchter Nötigung. Weil der Angeklagte mit seiner Drohung zu erreichen versuchte, dass seine Mutter das eigene Haus verlässt. Der Angeklagte äußerte die von ihm vor Gericht eingeräumte Drohung als Reaktion auf Probleme wegen der angeblichen Alkoholkrankheit seiner Mutter.
Eigene Wohnung suchen
Die Mutter des Angeklagten traue sich kaum mehr, das eigene Haus zu betreten, weil ihr Sohn ihr gegenüber aggressiv sei, sagte Staatsanwalt Fußenegger. Die Lösung für die familiären Probleme bestehe darin, dass der angeklagte 25-Jährige endlich von daheim ausziehe und sich eine eigene Wohnung suche. Ähnlich äußerte sich auch Richterin Tagwercher gegenüber dem Angeklagten: ,,Suchen Sie sich eine eigene Wohnung. Sie sind volljährig.“ Die Mutter des Angeklagten machte von ihrem Recht als Angehörige Gebrauch, als Zeugin gegen ihren Sohn nicht auszusagen.