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Bestätigt: Haftstrafe für Waffenbesitz

15.09.2025 • 12:44 Uhr
Bestätigt: Haftstrafe für Waffenbesitz
Neben einer Schreckschusswaffe besaß der Angeklagte auch Munition und einen Pfefferspray.

Einschlägig vorbestrafter Angeklagter verstieß mit Besitz von Waffen gegen ihn behördlich auferlegtes Waffenverbot.

Nach den gerichtlichen Feststellungen besaß der Angeklagte verbotenerweise eine Schreckschusswaffe, Munition und einen Pfefferspray. Demnach verstieß der Vorbestrafte damit gegen das ihm von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft verhängte Waffenverbot. Nach dem Waffengesetz verurteilte das Bezirksgericht Feldkirch den einschlägig vorbestraften Angeklagten zu drei Monaten Gefängnis.

Das Ersturteil bekämpfte der von Katrin Egger verteidigte Angeklagte mit einer Strafberufung. Aber das Landesgericht Feldkirch bestätigte nun in der Berufungsverhandlung die Entscheidung des Bezirksgerichts. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richter und Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte gab der Strafberufung des Angeklagten keine Folge.

Mit Vorstrafen belastet

Der Angeklagte habe verbotenerweise mehrere Waffen in seinem Besitz gehabt, sagte Prechtl-Marte. Er sei bereits mit sechs einschlägigen Vorstrafen belastet. Das Bezirksgericht sei irrtümlicherweise nur von vier einschlägigen Vorstrafen ausgegangen. Zwei Verurteilungen wegen Nötigung seien aber ebenfalls als einschlägig zu werten, also als Straftaten mit derselben schädlichen Neigung. Zudem habe der Angeklagte während eines anhängigen Strafverfahrens die Waffen besessen.

Bei allem Verständnis für die schwierige Situation des in einem Heim betreuten 34-Jährigen habe es keinen Spielraum für eine mildere Strafe gegeben, so die Vorsitzende des Berufungssenats. Die Intelligenzminderung des Angeklagten sei bei der Strafbemessung berücksichtigt worden.

Der behauptete Beitrag des Angeklagten zur Wahrheitsfindung stelle hier keinen besonderen Milderungsgrund dar, merkte Prechtl-Marte an. Denn Polizisten hätten im Wohnzimmer des Beschuldigten den Pfefferspray gesehen. Erst danach habe er den Beamten seine Schreckschusswaffe und die Munition freiwillig übergeben.