Zwei Jahre Haft: Auch Einbruchopfer geschlagen

11.01.2024 • 12:56 Uhr
Angeklagt wegen Einbruchsdiebstahl und Körperverletzung<span class="copyright">NEUE</span>
Angeklagt wegen Einbruchsdiebstahl und KörperverletzungNEUE

19-Jähriger schlug Einbruchsopfer und bei anderem Vorfall im ­Drogenrausch auch Polizistin und Krankenpflegerin.

Wegen Einbruchsdiebstahls in einer Wohnstätte, versuchter schwerer Körperverletzung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Begehung von Straftaten im Zustand der vollen Berauschung wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen fünf Monate und sieben Tage aus einer vorzeitigen Haftentlassung. Damit beträgt die Gesamtstrafe zwei Jahre, fünf Monate und sieben Tage Gefängnis.

Rechtskräftig

Das Urteil, mit dem der von Matthias Graf verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist rechtskräftig. Weil der 19-Jährige in den letzten fünf Jahren schon zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt hat, erhöhte sich für den Rückfalltäter die mögliche Höchststrafe um die Hälfte auf siebeneinhalb Jahre.

Der geständige Angeklagte stahl am 2. November 2023 in Rankweil bei einem Einbruch in eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus eine Uhr. Zudem verletzte er einen durch den Einbruch geschädigten Mann mit Faustschlägen ins Gesicht und einem Knietritt gegen das Steißbein leicht. Und der Einbrecher wehrte sich danach gegen seine polizeiliche Festnahme.

Im Drogenrausch

Weil sich der Arbeitslose im Drogenrausch befand, wurde er am 11. November 2023 zwangsweise vorläufig ins Landeskrankenhaus Rankweil eingewiesen. Während der Fahrt zum Spital versetzte der halluzinierende Angeklagte im Rettungsauto einer dabei unverletzt gebliebenen Polizistin einen Tritt gegen den Unterschenkel. Im Krankenhaus verletzte der Patient eine Krankenpflegerin mit einem Faustschlag ins Gesicht leicht. Die Vorfälle vom 11. Dezember 2023 wurden als sogenannte Rauschtaten gewertet.

Richter Dietmar Nußbaumer sagte, der 19-jährige Rauschgiftkonsument müsse zur Verhinderung weiterer Straftaten von den Drogen wegkommen.