Rückfälliger Täter: Spendengelder aus Gastlokal gestohlen

Fünf Wochen nach einer Verurteilung stahl 18-Jähriger in Gastlokal zumindest 20 Euro an gespendeten Geldern.
Wegen des Vergehens des Einbruchsdiebstahls wurde der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Die gestohlenen 20 Euro hat der 18-Jährige als sogenannten Verfallsbetrag der Republik Österreich zukommen zu lassen.
Mit dem Urteil von Richter Dietmar Nußbaumer waren der Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden. Die Entscheidung ist trotzdem nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte keinen Verteidiger hat und daher automatisch drei Tage Bedenkzeit erhielt. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen brach der 18-Jährige in einem Gastbetrieb im Bezirk Dornbirn eine Spendenbox auf und stahl daraus zumindest 20 Euro. Angeklagt war ein gestohlener Betrag von 250 Euro. Der Angeklagte gab aber an, er habe nur 20 Euro erbeutet.
Gestohlenes Spendengeld für Alkoholkonsum verwendet
Mit dem gestohlenen Spendengeld habe der arbeitslose Angeklagte den eigenen und den Alkoholkonsum eines Stammgastes mitfinanziert, sagte Staatsanwalt Fußenegger.
Mildernd gewertet wurden das reumütige Geständnis und das Alter unter 21 Jahren des jungen Erwachsenen. Erschwerend wirkte sich die Tatbegehung während einer Probezeit aus. Denn der 18-Jährige wurde fünf Wochen zuvor am Bezirksgericht Dornbirn zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Die offenen 200 Euro aus der Vorstrafe muss er nicht bezahlen.
Trotz Rückfall
Der Angeklagte befürchtete offenbar, nach dem raschen Rückfall eine Haftstrafe verbüßen zu müssen. „Also muss ich nicht ins Gefängnis?“, fragte er den Richter, der die Freiheitsstrafe für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung nachgesehen hatte.