66-Jähriger nötigte eine Betreuerin, bedrohte einen Betreuer und entwendete in Supermärkten Lebensmittel. Gefängnisstrafe für den vielfach Vorbestraften.
Während ihr verurteilter Ex-Lebensgefährte sich bereits in Haft befand, sagte 29-Jährige, sie und nicht er habe Drohung geschrieben. Danach wurde er sofort enthaftet und sie verurteilt.
Mehrjährige Gefängnisstrafe für unbescholtenen 44-Jährigen: Der Rumäne übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt gegen seine (ehemalige) Frau aus.
Unbescholtener Jugendlicher vergewaltigte nach Ansicht der Richter wiederholt unmündige Nichte: 15 Monate Gefängnis, davon 5 Monate unbedingt, für unbescholtenen.
Vorbestrafter versetzte Lebensgefährtin Faustschläge ins Gesicht. Dadurch ausgelöste Sehschwäche ist ihm laut Urteil nicht zuzurechnen. Täter und Opfer sind wieder ein Paar.
Urteil rechtskräftig: Unbescholtene 57-Jährige betrog 12 Klienten, denen sie Heilung von Krankheiten versprach, um 478.000 Euro und das Land um 41.000 Euro an Sozialhilfe.
Unbescholtener 69-Jähriger hat Ehefrau über Jahre hinweg immer wieder vergewaltigt, geschlagen, gewürgt und bedroht. Berufungsgericht setzte Haftstrafe auf fünf Jahre herab.
Verurteilter Brandstifter bestreitet, auch ein Auto angezündet zu haben. Weil er auf Klage nicht reagierte, könnte er zivilrechtlich dennoch zur Verantwortung gezogen werden.
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