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Selbstjustiz: Zwei Männer verprügeln Teenager nach Video-Skandal

18.09.2024 • 06:00 Uhr
Bahnhof Bludenz
Am Bahnhof Bludenz wurde laut gerichtlicher Darstellungen ein Rachakt verübt. Hartinger

Zwei angeklagte 22-Jährige bedrohten und traten 15-Jährigen, weil der Jugendliche einen älteren Mann geschlagen haben soll.

Die beiden angeklagten 22-Jährigen türkischer Abstammung sagten, sie hätten in sozialen Medien ein Video gesehen. Darauf sei zu sehen, wie ein 15-Jähriger einen älteren Mann geschlagen habe. Am 17. März hätten sie den 15-Jährigen beim Bahnhof in Bludenz gesehen. Sie hätten ihn wegen des Vorfalls mit dem älteren Mannes zur Rede stellen wollen.

Die Angeklagten beließen es aber nicht dabei. Stattdessen traten sie nach Darstellungen der Strafverfolgungsbehörden als Rächer auf und übten Selbstjustiz.

Selbstjustiz statt Polizei

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch haben die Angeklagten den 15-Jährigen getreten und zu Boden gestoßen und dabei leicht verletzt. Demnach haben sie dem Jugendlichen zudem damit gedroht, ihn zu schlagen, sollte er die Polizei rufen.  Angeklagt wurden die jungen Männer wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung.

In der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch übernahmen die unbescholtenen Angeklagten am Dienstag Verantwortung für ihr Fehlverhalten. Deshalb und wegen der besonderen Umstände des Falles gewährte Richter Philipp Plattner ihnen eine Diversion mit einer Geldbuße. Wenn die beiden Arbeitslosen dem Gericht jeweils 400 Euro bezahlen, wird das Strafverfahren eingestellt werden. Damit bliebe ihnen eine drohende Verurteilung und daher eine Vorstrafe erspart.

Die Angeklagten und Staatsanwältin Melanie Wörle waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.

Richter Plattner ermahnte die Angeklagten, keine Selbstjustiz mehr zu üben. Es sei Aufgabe der Polizei und der Justiz, auf eine mutmaßliche Straftat zu reagieren.

Zeugenaussage schwächt Anklage ab

Der 15-jährige Zeuge schwächte vor Gericht seine belastenden polizeilichen Angaben ab.  Er gab am Dienstag zu Protokoll, zu ihm sei nicht gesagt worden, er werde geschlagen, bis er sterbe, sollte er die Polizei rufen. Ihm sei nur damit gedroht worden, er werde geschlagen, wenn er die Polizei rufe. Die Drohung habe zudem nicht der Erstangeklagte ausgestoßen, sondern der Zweitangeklagte.

Des Weiteren sagte der Zeuge im Gerichtssaal aus, er gehe davon aus, doch keine Ohrfeigen erhalten zu haben. Jedenfalls habe er doch keine Rötungen im Gesicht gehabt. Kratzer an einer Wade seien die einzigen Blessuren gewesen.

Von der Justiz war am Dienstag nicht in Erfahrung zu bringen, welche strafrechtlichen Folgen die angeblichen Schläge des 15-Jährigen gegen den älteren Mann gehabt haben.