Brandstifter vor Gericht: “Bin ich Robin Hood?”

Verurteilter Brandstifter bestreitet, auch ein Auto angezündet zu haben. Weil er auf Klage nicht reagierte, könnte er zivilrechtlich dennoch zur Verantwortung gezogen werden.
Der Arbeitslose hat nach den gerichtlichen Feststellungen im März 2022 in Bregenz einen Teil des Hafengebäudes angezündet und mit einer Brandlegung in der Nähe des Dornbirner Bahnhofs dafür gesorgt, dass die Feuerwehr ein Übergreifen des Feuers auf ein Firmengebäude verhindern musste.
Weil er nach Ansicht der Richter zu den Tatzeiten zurechnungsunfähig war, wurde der psychisch Kranke im September 2022 im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch dazu verurteilt, sich vorerst weiterhin in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses behandeln zu lassen.
Zivilprozess beginnt
Begonnen hat nun am Landesgericht ein Zivilprozess, in dem der Kläger dem 25-Jährigen eine weitere Brandstiftung vorwirft. Demnach soll der Beklagte Ende Februar 2022 in seiner Unterländer Heimatgemeinde das Auto des Klägers abgefackelt haben. Der Kläger fordert als Schadenersatz 15.000 Euro vom Arbeitslosen.
Der Beklagte bestreitet, auch das Auto angezündet zu haben. Er habe bislang alle Taten zugegeben, könne aber nicht etwas zugeben, was er nicht getan habe, sagte der in der Türkei geborene Mann bei seiner gerichtlichen Befragung. „Bin ich Robin Hood?“, fragte er ironisch. Zur Tatzeit habe er sich stationär in einem Krankenhaus in der Steiermark befunden. Daraus sei er erst am Tag nach dem Brand des Autos entlassen worden.
Komplikationen im Prozess
Dem Beklagten wurde allerdings in der Gerichtsverhandlung erklärt, dass ihm selbst dann eine zivilrechtliche Verurteilung drohen könne, sollte die Zivilrichterin feststellen, dass er das Auto des Klägers nicht angezündet hat. Denn der Beklagte hat offenbar zu spät auf die Zustellung der Klage an ihn reagiert. Die vierwöchige Einspruchsfrist hat er ungenutzt verstreichen lassen. Deshalb wurde aus der Klagsforderung zumindest vorerst automatisch ein gerichtlicher Zahlungsbefehl. Er wurde damit ohne Zivilprozess zur Schadenersatzzahlung verpflichtet.
Einholung eines psychiatrischen Gutachtens
Allerdings behauptet der Beklagte, ihm sei die Klage nicht rechtzeitig zugestellt worden. Er habe sich damals, Ende September 2022, nach dem Strafprozess in der geschlossenen Psychiatrie befunden. Seine Mutter soll den Gerichtsbrief mit der Klage entgegengenommen haben.
Der Zivilprozess wurde zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens vertagt. Denn der Beklagtenvertreter behauptet, sein Mandant sei zum Zeitpunkt der Klagszustellung nicht geschäftsfähig gewesen.