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Freundin verprügelt: Zwei Jahre Gefängnis

13.09.2024 • 12:40 Uhr
Freundin verprügelt: Zwei Jahre Gefängnis
Die Sehschwäche ist dem Angeklagten nicht zuzurechnen. Hartinger

Vorbestrafter versetzte Lebensgefährtin Faustschläge ins Gesicht. Dadurch ausgelöste Sehschwäche ist ihm laut Urteil nicht zuzurechnen. Täter und Opfer sind wieder ein Paar.

Wegen des Verbrechens der versuchten schweren Körperverletzung wurde der mit sieben einschlägigen Vorstrafen in Deutschland belastete Angeklagte in dieser Woche am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 32-Jährige der geschädigten 38-Jährigen 800 Euro zu bezahlen.

Zusatzstrafe für Wiederholungstäter

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Bernhard Graf verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Elias Zortea nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Das Gericht hatte bei der Strafbemessung die Verurteilung des Angeklagten vom Jänner zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe wegen gefährlicher Drohung zu berücksichtigen. Damals hätte theoretisch auch schon über die nunmehrige Anklageschrift entschieden werden können.

Nach den gerichtlichen Feststellungen verletzte der alkoholisierte Deutsche im Oktober 2023 während eines Beziehungsstreits seine Lebensgefährtin in ihrer Wohnung im Bezirk Feldkirch mit Faustschlägen ins Gesicht und gegen den Kopf leicht, auch an der Hornhaut eines Auges. Demnach hielt der Arbeiter seine Partnerin von hinten am Hals fest und schlug dann weiter auf sie ein.

Schwere Augenverletzung: Angeklagter oder Zufall?

Die schwere Verletzung an einem Auge der Frau sei dem Angeklagten strafrechtlich nicht zuzurechnen, sagte Richterin Pfeifer in ihrer Urteilsbegründung. Als untypische und seltene Folge der Schläge habe sich ein Auge derart entzündet, dass sich daraus eine dauernde Sehschwäche entwickelt habe.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hingegen macht den Angeklagten auch für die schwere Augenverletzung verantwortlich und klagte ihn wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit einer schweren Dauerfolge an. Dafür beträgt die Strafdrohung 1 bis 15 Jahre Gefängnis.

Der Angeklagte sagte, er wolle sich jetzt einer Therapie wegen seines Alkohol- und Aggressionsproblems unterziehen. Nach dem Vorfall sei er aus der Wohnung seiner Partnerin ausgezogen. Er habe sich bei ihr oft für seine Tat entschuldigt. Inzwischen seien sie wieder ein Paar, das sich eine neue gemeinsame Wohnung suche. Die Haftstrafe wurde so ausgemessen, dass eine Chance auf eine Fußfessel besteht.