Haftstrafe: Ehefrau jahrelang vergewaltigt und misshandelt

Unbescholtener 69-Jähriger hat Ehefrau über Jahre hinweg immer wieder vergewaltigt, geschlagen, gewürgt und bedroht. Berufungsgericht setzte Haftstrafe auf fünf Jahre herab.
Wegen Vergewaltigung, fortgesetzter Gewaltausübung und gefährlicher Drohung, jeweils in mehreren Fällen, wurde der unbescholtene Angeklagte im Oktober 2023 am Landesgericht Feldkirch zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der türkischstämmige Österreicher wurde dazu verpflichtet, seiner Ehefrau als Teilschadenersatz 20.000 Euro zu bezahlen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wies im Juli die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig.
Jahrelange Gewalt und Drohungen
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OGH) setzte in dieser Woche in der Berufungsverhandlung die Freiheitsstrafe für den 69-Jährigen mit fünf Jahren fest. In zweiter Instanz wurde die Gefängnisstrafe um ein halbes Jahr verringert. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Nach Ansicht der Richter hat der Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn seine Gattin zwischen 2004 und 2019 mehrmals vergewaltigt. Demnach hat er zudem zwischen 2009 und 2023 gegen sie fortgesetzt Gewalt ausgeübt. Indem er seine Ehefrau des Öfteren geschlagen, gewürgt, mit Gegenständen beworfen, bedroht und genötigt hat. Darüber hinaus hat er sie nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen 1999 und 2009 oft bedroht, auch mit einem Messer.
Dem Urteil zufolge hat er, etwa wenn sie krank war oder ihre Tage hatte, mehrmals seiner Frau die Kleider zerrissen, sie geschlagen und vergewaltigt.
Das Urteil erklärt
Das Gericht ging von ehelicher Gewalt seit 1976 aus. Aus rechtlichen Gründen wurde der Beginn des Tatzeitraums aber erst mit 1999 angenommen.
Mildernd waren die Unbescholtenheit und das hohe Alter des 69-jährigen Untersuchungshäftlings. Erschwerend gewertet wurden das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen, die zahlreichen Tatwiederholungen, der lange Tatzeitraum, die begangenen Taten gegen eine Familienangehörige und die Verwendung eines Messers als Waffe.
Unschuldig oder Täter?
Noch wurde nicht über den Vorwurf, dass der Angeklagte auch gegen seine Kinder gewalttätig gewesen sein soll, gerichtet.
Der Pensionist sagte, er sei nicht schuldig und beantragte einen Freispruch. Er heiratete 1972 in der Türkei. 1976 folgte ihm seine türkische Frau nach Vorarlberg nach. Sie zeigte ihn 1999 wegen Körperverletzung an. Das Strafverfahren wurde aus unbekannten Gründen eingestellt. Damals befand sie sich vorübergehend in einem Frauenhaus.