Ex-Vorstandsvorsitzender eines Textilunternehmens bekämpft seit 2017 in anhängigem Arbeitsprozess seine Entlassung. Berufungsgericht hob erstes Urteil des Landesgerichts auf.
Genitalien des Siebenjährigen waren auf Fotos nicht zu sehen. Auch Berufungsgericht ging nicht davon aus, dass 60-Jähriger Intimbereich fotografieren wollte.
Vorbestrafter Niederländer betrog Anleger und Darlehensgeber um Hunderttausende Euro. Berufungsgericht verringerte Gefängnisstrafe für Rückfalltäter gleich um mehrere Jahre.
Unbescholtener 69-Jähriger hat Ehefrau über Jahre hinweg immer wieder vergewaltigt, geschlagen, gewürgt und bedroht. Berufungsgericht setzte Haftstrafe auf fünf Jahre herab.
Drei Angeklagte nach Schlägerei mit wohl fünf Beteiligten. Alle wurden freigesprochen. Nigerianer wurde in erster Instanz noch verurteilt, Berufungsgericht sprach auch ihn frei.
Auch Berufungsgericht verpflichtet Krankenhaus wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehler zu Schadenersatzzahlung von 400.000 Euro an schwerbehinderten 7-Jährigen.
29-Jähriger schlug mehrfach Gattin und einmal unabsichtlich sein Kleinkind – Berufungsgericht reduzierte zu verbüßende Gefängnisstrafe von 15 auf fünf Monate.
Berufungsgericht gab Strafberufung des 45-Jährigen keine Folge: Unbescholtener vergewaltigte Gattin zwei Mal, nötigte sie sexuell und bedrohte sie nach der Scheidung.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster