_Homepage

Entlassener CEO: Arbeitsprozess läuft seit acht Jahren

15.09.2025 • 19:21 Uhr
Aufmacher Bodensee - 1
Das Angebot von 178.000 Euro seines ehemaligen Arbeitgebers für die Beendigung des Rechtsstreits mit einem Vergleich lehnte der Kläger schon 2020 ab. Neue

Ex-Vorstandsvorsitzender eines Textilunternehmens bekämpft seit 2017 in anhängigem Arbeitsprozess seine Entlassung. Berufungsgericht hob erstes Urteil des Landesgerichts auf.

In seinem ersten Urteil gab das Landesgericht Feldkirch in dem Arbeitsprozess der Klage des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden eines Vorarlberger Textilunternehmens statt. Demnach wurde der Kläger 2017 nach Ansicht des Richtersenats unter dem Vorsitz von Arbeitsrichterin Feyza Karagüzel zu Unrecht entlassen.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hob ber nach der Berufung des beklagten Unternehmens wegen mangelnder Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Klage das Urteil auf und ordnete die Fortsetzung des Verfahrens in Feldkirch an. Am vergangenen Freitag fand die jüngste Verhandlung am Landesgericht statt. Jetzt wird in Feldkirch neuerlich schriftlich geurteilt werden.

Zwei Jahre für gerichtliches Gutachten

Der Arbeitsprozess hat 2017 begonnen. Dass der Rechtsstreit noch immer nicht beendet ist, hängt auch damit zusammen, dass der Prozess wegen des Konkurses der Holding der Unternehmensgruppe unterbrochen wurde. Mit einer Quote von 30 Prozent für die Gläubiger und der Weiterführung der Holding endete das Sanierungsverfahren. Zudem benötigte der Sachverständige angeblich zwei Jahre für sein gerichtliches Gutachten. Des Weiteren erschien der asiatische Eigentümer des Textilkonzerns 2020 noch nicht zu seiner damals geplanten gerichtlichen Befragung. Bei seiner Befragung in der jüngsten Verhandlung sagte der Eigentümer, der Kläger erzähle Lügen.

Privatflüge

Entlassen wurde der Kläger 2017, weil der Niederösterreicher auf Firmenkosten mehrmals privat von Altenrhein nach Wien und zurück geflogen ist. Dazu sagte der 60-jährige Ex-CEO nun vor Gericht, seine Flüge seien großteils berufsbedingt gewesen, nur eine Minderheit privat. Die genehmigte private Verwendung seines Dienstautos für die Fahrten nach Hause nach Niederösterreich wären für das Unternehmen teurer gewesen. Erstmals habe der Kläger jetzt private Flüge eingeräumt, sagte Beklagtenvertreter Alexander Wittwer. Der zweite Entlassungsgrund: Der CEO nahm 2016 heimlich seine Telefonkonferenz mit Aufsichtsräten auf. Das habe er letztlich deshalb getan, um dem Unternehmen Millionenverluste zu ersparen, gab der Kläger zu Protokoll.
Der frühere Vorstandsvorsitzende fordert als Entschädigung für die aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgte Entlassung 487.000 Euro. Das Angebot von 178.000 Euro seines ehemaligen Arbeitgebers für die Beendigung des Rechtsstreits mit einem Vergleich lehnte der Kläger schon 2020 ab.