Wirtschaftskammer senkt trotz Kritik Kammerumlage 2 nicht

HEUTE • 15:44 Uhr
Wirtschaftskammer senkt trotz Kritik Kammerumlage 2 nicht

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) senkt trotz mehrfacher Kritik die von Arbeitgeberbetrieben zu entrichtende Kammerumlage 2 (KU2) im kommenden Jahr nicht. Der für alle Bundesländer gültige Bundeskammer-Anteil bleibt bei 0,12 Prozent, geht aus einer Aufstellung für 2026 hervor. Auch die Bundesländer halten großteils am Prozentsatz der Beitragszahlungen fest. Zuletzt wurde vermehrt die Forderung laut, die KU2 angesichts der Wirtschaftskrise zu senken oder gar zu streichen.

Der KU2-Satz setzt sich aus einem Bundeskammer-Anteil und einem von jeder Landeskammer festgesetzten Anteil zusammen. Aufgrund der unterschiedlichen Landeskammer-Anteile ergeben sich für jedes Bundesland verschiedene KU2-Sätze, die mit Ausnahme von Salzburg und Niederösterreich (beide minus 0,01 Prozentpunkte) im kommenden Jahr auf gleichem Niveau wie 2025 bleiben.

“Mehrere Entlastungsschritte” in vergangenen Jahren

Im Zug der Debatte um die Reform der Wirtschaftskammer wurde von mehreren Seiten mehrfach die Senkung oder gar Abschaffung der Kammerumlage gefordert. Die FPÖ kritisierte anlässlich der jüngst veröffentlichten Beitragszahlen für 2026 die KU2 erneut als “unverschämte Zwangsgebühr”. Der freiheitliche Finanzsprecher Hubert Fuchs pocht auf rasche “Entlastungen” für die heimischen Unternehmen. Die Kammer sei aufgrund der “üppigen” Rücklagen nicht auf die Beiträge aus der KU2 angewiesen, heißt es in einer Aussendung am Donnerstag.

Die Wirtschaftskammer verwies unterdessen auf “mehrere Entlastungsschritte” in den vergangenen Jahren. “So wurden zuletzt 2019 und 2024 deutliche Beitragssenkungen durchgeführt”, hieß es gegenüber der APA aus der Wirtschaftskammer. Insgesamt brachte demnach die Beitragsreform mit Wirkung ab 2024 eine Entlastung für ihre Mitglieder von in Summe 47 Mio. Euro – davon 38 Mio. Euro durch die Senkung der KU2. Der “Hebesatz” dafür sei von 0,14 auf 0,12 Prozent reduziert worden, in den Landeskammern von 0,20-0,28 auf 0,19-0,28 Prozent.