Ehefrau geschlagen: Haftstrafe verringert

29-Jähriger schlug mehrfach Gattin und einmal unabsichtlich sein Kleinkind – Berufungsgericht reduzierte zu verbüßende Gefängnisstrafe von 15 auf fünf Monate.
Weil er seine Ehefrau und sein Kind geschlagen hatte, wurde der unbescholtene Angeklagte im April 2023 am Landesgericht Feldkirch wegen häuslicher Gewalt zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Berufungsverhandlung wurde nun die zu verbüßende Haftstrafe um zehn Monate verringert. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) verhängte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Davon beläuft sich der unbedingte, zu verbüßende Teil auf fünf Monate. Die anderen zehn Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig. Der wegen der Verwendung einer Waffe erhöhte Strafrahmen betrug ein bis fünf Jahre Gefängnis. Der Schuldspruch erfolgte wegen schwerer Nötigung, schwerer Körperverletzung, fortgesetzter Gewaltausübung, gefährlicher Drohung und grob fahrlässiger Körperverletzung
Mit dem Umbringen gedroht
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der 29-Jährige zwischen 2021 und 2022 gegen seine Gattin mit Schlägen fortgesetzt Gewalt ausgeübt und ihr gedroht, sie umzubringen. Demnach hat er zudem im Mai 2022 der 27-Jährigen rund zehn Ohrfeigen verpasst und dabei auch der gemeinsamen Tochter unabsichtlich einen Schlag mit der flachen Hand ins Gesicht versetzt. Nach Überzeugung der Richter wollte er mit dem Schlag seine Frau treffen, traf aber das 13 Monate alte Kind, das sich auf dem Arm der Gattin befand. Die Tat gegen das beim linken Auge leicht verletzte Kind wurde als grob fahrlässige Körperverletzung gewertet.
Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Im Juni 2022 hat der türkischstämmige Österreicher laut Urteil seine Ehefrau mit beiden Händen so gewürgt, dass sie bewusstlos wurde. Danach hat er ihr nach den gerichtlichen Feststellungen am selben Tag ein 19 Zentimeter langes Küchenmesser vorgehalten und sie aufgefordert, still zu sein. Als sie gewürgt worden sei, habe sie Angst gehabt, dass ihre Tochter ohne sie aufwachsen werde, sagte die 27-Jährige als Zeugin vor Gericht.
Zur Abschreckung der Allgemeinheit sei über den unbescholtenen Ersttäter eine unbedingte Haftstrafe verhängt worden, sagte der Feldkircher Erstrichter. Das Oberlandesgericht Innsbruck hielt jedoch für die Generalprävention eine teilbedingte Freiheitsstrafe mit einem um zwei Drittel verringerten unbedingten Teil für ausreichend. Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit, das Teilgeständnis und eine geleistete Schadenersatzzahlung von 5000 Euro.