Angeklagter schlug und bedrohte seine minderjährige Tochter und seine Gattin wiederholt. Weil 41-Jähriger eingeschränkt zurechnungsfähig war, muss er nicht ins Gefängnis.
Vorbestrafter versetzte Lebensgefährtin Faustschläge ins Gesicht. Dadurch ausgelöste Sehschwäche ist ihm laut Urteil nicht zuzurechnen. Berufungsgericht erhöhte Strafe.
In der ersten Aprilwoche stehen brisante Verhandlungen an: Ehemaliger Polizist soll seine Enkelinnen missbraucht haben, jugendliche Räuber mit Elektroschockern und klare Drohungen wie „Ich steche dir dein Auge aus“.
Das Theaterstück „Häusliche Gewalt erleben und verändern“, das im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ stattfand, erlaubt einen Einblick in die komplexe Thematik und möchte aufklären.
Richter war nicht davon überzeugt, dass unbescholtener Angeklagter seine Frau tatsächlich zwischen 2016 und 2021 immer wieder geschlagen hat. Sein Urteil ist rechtskräftig.
Häusliche Gewalt wird vorwiegend von Männern ausgeübt. Doch auch Frauen können in Beziehungen handgreiflich werden. Eine Betroffene erzählt der NEUE ihre Geschichte.
Die jüngsten Femizide in Österreich haben eine Debatte über häusliche Gewalt entfacht. Wie die Situation in Vorarlberg ist und welche Warnsignale es zu erkennen gibt.
29-Jähriger schlug mehrfach Gattin und einmal unabsichtlich sein Kleinkind – Berufungsgericht reduzierte zu verbüßende Gefängnisstrafe von 15 auf fünf Monate.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”