Vorarlberg

Nach Gewalt gegen Ex-Frau: Strafe zur Abschreckung

03.06.2025 • 18:00 Uhr
Nach Gewalt gegen Ex-Frau: Strafe zur Abschreckung
Das Kind des Angeklagten musste den Vorfall mitansehen. Canva/Hartinger

Nicht nur Geldstrafe für Unbescholtenen, der in Wohnung der Ex-Frau eindrang, sie bedrohte und würgte.

Der angeklagte Syrer müsse lernen, dass die Frau nicht das Eigentum des Mannes sei, sagten Richterin Verena Wackerle und Staatsanwalt Markus Fußenegger. Deshalb sei mit der Strafe ein „deutliches Zeichen“ zu setzen gewesen, erläuterte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Eine bloße Geldstrafe sei für den Ersttäter nicht ausreichend.

Wegen gefährlicher Drohung mit dem Tod, versuchter Körperverletzung und Hausfriedensbruchs wurde der unbescholtene Angeklagte mit dem Monatseinkommen von 2500 Euro am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3600 Euro (240 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt.

Nach vermeintlich neuem Freund gesucht

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre  Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht acht Monaten Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen drückte der 47-Jährige im März in Bregenz die Tür auf und drang so in die Wohnung seiner geschiedenen Frau ein. Dort suchte er nach einem vermeintlichen neuen Freund seiner Ex-Gattin. Demnach drohte der Eifersüchtige der 44-Jährigen mehrfach damit, sie umzubringen. Sie werde im Grab landen und er im Gefängnis, sagte der Syrer laut einer Tonaufnahme. Zudem würgte der Mann dem Urteil zufolge seine frühere Ehefrau und versuchte so, sie leicht zu verletzen.

Tochter sagte aus

Trotz der aufgezeichneten Morddrohung sagte der Angeklagte, er sei nicht schuldig. So hatte als Belastungszeugin auch seine zwölfjährige Tochter vor Gericht aussagen. Es sei traurig, dass der Familienvater sein Kind diesem Loyalitätskonflikt ausgesetzt habe, merkte die Richterin an. Die Unmündige habe den Vorfall mitansehen und dann auch noch vor Gericht aussagen müssen.