Geldstrafe wegen häuslicher Gewalt

32-Jährige schlug nach Ansicht des Richters Gattin immer wieder und drohte ihr mit dem Umbringen.
Der in Südosteuropa geborene 32-Jährige aus dem Bezirk Bludenz übte dem Urteil zufolge zwischen Jänner 2023 und September 2024 regelmäßig Gewalt gegen seine Ehefrau aus. Demnach drohte er ihr zudem damit, sie zu töten, wenn sie die Polizei rufe und sich von ihm scheiden lasse.
Wegen fortgesetzter Gewaltausübung und versuchter schwerer Nötigung wurde der unbescholtene Schichtarbeiter mit dem Nettoeinkommen von 2500 Euro am Montag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 6240 Euro (480 Tagessätze zu je 13 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 4290 Euro. 1950 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte seiner anwaltlich von Ariana Ettefagh vertretenen Gattin 500 Euro zu bezahlen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und der Vertreter der Staatsanwaltschaft nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht acht Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug der Angeklagte seine Frau immer wieder mit der flachen Hand, würgte sie, hielt sie fest, stieß sie und zog sie an den Haaren. Dabei wurde die 29-Jährige dem Urteil zufolge bei mehreren Vorfällen leicht verletzt. Der Strafrichter hielt die belastenden Angaben der Frau für glaubwürdig.
Die junge Frau lebt mit den beiden gemeinsamen kleinen Kindern inzwischen getrennt von ihrem Gatten. Das Scheidungsverfahren ist noch nicht beendet.
Verteidiger Stefan Denifl beantragte einen Freispruch. Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Denn er habe seine Frau nie geschlagen. Im Gegenteil, er sei mehrmals von ihr geschlagen worden. Er habe sie nur festgehalten, um nicht von ihr attackiert zu werden.