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18-Jähriger schlug älteren Mann in Bregenz zu Boden: Nun muss er gemeinnützige Arbeit leisten

05.05.2026 • 17:47 Uhr
18-Jähriger schlug älteren Mann in Bregenz zu Boden: Nun muss er gemeinnützige Arbeit leisten
Prozess am Landesgericht Feldkirch. Hartinger, Shutterstock

Junger Angeklagter musste sich wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er kam mit einer Diversion davon.

Mitten in der Bregenzer Innenstadt hat ein 18-jähriger Bursch einem älteren Mann, der mit seinem Hund spazieren ging, brutal ins Gesicht geschlagen. Die Bilder von den Verletzungen, die dem Angeklagten im Gerichtsaal gezeigt werden, sprechen Bände. Der Mann erlitt eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Platzwunde an der Stirn. „Ich bezweifle, dass die Verletzungen von meinem Schlag kommen, so hart war der nicht. Aber es tut mir natürlich leid“, sagt der Kochlehrling. Er sei mit ein paar Freunden unterwegs gewesen und von dem Mann “bedroht, provoziert und in die Enge getrieben” worden, deshalb habe er sich am Ende nicht anders zu helfen gewusst, als zuzuschlagen. Der Mann fiel daraufhin auf den Boden.

“Es ging blitzschnell”

Ein Zeuge, der damals zufällig des Weges kam, schildert die Sache etwas anders. Der Mann sei von den Jugendlichen angepöbelt worden, erinnert sich der 47-jährige Deutsche. Dann habe der Angeklagte Boxbewegungen gemacht und dem Mann einen Faustschlag verpasst, wodurch dieser umgefallen sei. Der Zeuge ist sich sicher, dass die Verletzung – anders als im Krankenbericht beschrieben – von dem Faustschlag herrührt. „Das ist blitzschnell gegangen. Das Auge ist direkt nach dem Schlag zugeschwollen“, schildert der Zeuge. Die Jugendlichen seien danach lachend davongelaufen.

Diversion

Das mutmaßliche Opfer bleibt der Verhandlung trotz Ladung fern. Richterin Kathrin Feurle schließt das Verfahren dennoch vorläufig ab, indem sie dem Angeklagten eine Diversion gewährt. „Das ist eine einmalige Chance für Sie und ich hoffe, Sie lernen daraus“, lässt die Richterin den bislang unbescholtenen 18-Jährigen wissen. Er muss nun binnen sechs Monaten 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Tut er das nicht oder nur teilweise, wird das vorläufig eingestellte Strafverfahren fortgesetzt. Die öffentliche Anklägerin Karin Dragosits gab vorerst keine Erklärung dazu ab, ließ aber durchblicken, dass wohl auch die Staatsanwaltschaft ihren Segen zur diversionellen Einigung geben wird.