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Zweite Verhandlung über Investmentbetrug: Das Urteil ist nun gefallen

04.05.2026 • 16:14 Uhr
Zweite Verhandlung über Investmentbetrug: Das Urteil ist nun gefallen
Für die Angeklagte ist es der zweite Verhandlungstermin. Frick

Zwei Zeugen fehlten beim letzten Termin. Nun sitzt die Ex-Freundin eines Investmentbetrügers erneut vor Gericht. Sie habe ihr Konto für betrügerische Tätigkeiten bereitgestellt.

Bereits im Februar stand die 37-jährige Angeklagte vor Gericht. Überweisungen aus den Betrugsgeschäften ihres verurteilten Ex-Freundes erfolgten laut Anklage auf ihr Konto. Die Schadenssumme belaufe sich auf über 125.000 Euro.

Was bisher geschah

Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Ihr Ex-Freund nahm als Zeuge sämtliche Schuld auf sich. Mehrere Zeugen gaben an, dass die Angeklagte bei Gesprächen mit den Betrogenen und ihrem Ex-Freund ebenfalls am Tisch gesessen sei und seine Aussagen bestätigt habe. Die treibende Kraft sei allerdings stets er gewesen. Sie wiederum habe gedacht, seine Geschäfte seien seriös. Die NEUE berichtete vom ersten Prozess.

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Weitere Zeugeneinvernahmen

Verteidiger German Bertsch bestand beim ersten Termin auf die Einvernahme weiterer zwei Zeugen. Diese erfolgt nun bei der zweiten Verhandlung.

Der erste Zeuge ist zugeschalten. Er hat selbst 25.000 Euro investiert und zu diesem Zweck auf das Konto der Angeklagten überwiesen. In seiner Wahrnehmung habe sie von allen Geschäften ihres Ex-Freundes gewusst. Der zweite Zeuge hingegen habe alle Investitionen mit dem bereits Verurteilten unter vier Augen vereinbart. Die Angeklagte habe einmal telefonisch bestätigt, dass die Einkünfte tatsächlich so hoch seien wie angenommen. Ansonsten habe sie nichts getan.

Staatsanwältin Lisa Pfeifer hebt in ihrem Schlussplädoyer zahlreiche Widersprüche innerhalb der beiden Verhandlungstermine hervor. Der Ex-Freund versuche zudem die 37-Jährige zu schützen. Verteidiger Bertsch hält entgegen, dass viele Zeugenaussagen entkräftend wirken.

Das Urteil

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger verkündet einen Schuldspruch hinsichtlich des gewerbsmäßigen schweren Betrugs. Ein Beitrag zu den Taten sei erkennbar durch die Bereitstellung des Kontos und die Bestärkung der Aussagen des Ex-Freundes vor anderen Personen. Dass sie nichts gewusst haben soll, sei nicht nachvollziehbar angesichts der langen Beziehung.

Das Gericht verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 12.000 Euro (300 Tagessätze zu 40 Euro). Hinzu kommen Zusprüche für Privatbeteiligte von 25.100 Euro. Mildernd wirken Unbescholtenheit, ihre untergeordnete Rolle bei den Taten und dass diese teilweise beim Versuch blieben. Erschwerungsgründe sind längere Tatzeitraum, die gemeinsame Begehung der Taten und die Gewerbsmäßigkeit.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.