Unfall mit gestohlenem Auto – dann wird die Anklage noch erweitert

Einem 18-Jährigen wird vorgeworfen, mit einem gestohlenen Auto einen Unfall verursacht zu haben. Zuvor soll er Drogen besessen und konsumiert haben. Während des Prozesses folgt der nächste Anklagepunkt.
Mehrfach erhält der 18-jährige Angeklagte die Möglichkeit eines Geständnisses, jedes Mal schlägt er sie aus. Für den Moment bleibt die Unschuldsvermutung bestehen: Der über ihn verhängte Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Zum Ende der Verhandlung erscheint eine Berufung wahrscheinlich. Seine Situation hat sich bereits während des Prozesses allerdings verschlechtert, als ein weiterer Anklagepunkt dazukommt.
DNA-Spuren
Dem Angeklagten werden unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs sowie der Erwerb und Besitz von Cannabis vorgeworfen. Beide Taten überschneiden sich laut Anklage zeitlich aber nicht. Er soll im Sommer 2025 Cannabis erworben und konsumiert haben. Im Herbst habe er ein fremdes Auto gefahren und damit auf einem Parkplatz einen Unfall verursacht. Der Schaden beläuft sich auf rund 5690 Euro. Der Angeklagte bekennt sich zu den Vorwürfen nicht schuldig.
Während der Einvernahme des 18-Jährigen gesteht er den Drogenkonsum, dieser habe aber früher als angeklagt stattgefunden. Er sagt allerdings, dass ein deutlich jüngerer Freund das Auto gefahren habe. Er selbst sei nur hinten auf der Rückbank gesessen. Angesichts seiner DNA-Spuren auf Lenkrad und Fahrersitz steht diese Version stark im Zweifel.
Richter Dietmar Nußbaumer verdeutlicht dem mehrfach Vorbestraften dessen Situation: “Wenn ich Zweifel habe, spreche ich Sie frei. Wenn ich keine Zweifel habe, führt kein Weg an einer unbedingten Haftstrafe vorbei.” Der Angeklagte beharrt auf seiner Version der Geschichte.
Neuer Anklagepunkt
Der angebliche Fahrer, ein 14-Jähriger, wird als Zeuge einvernommen. Dieser gesteht, das Auto gestohlen zu haben. Der Angeklagte sei nie gefahren. Er wirkt zeitweise zögerlich, denkt lange nach. Der Richter verweist auf das Recht, die Aussage unter Ausschluss des Angeklagten fortzusetzen. Davon macht der Jugendliche Gebrauch.
Nach Verweisung des Angeklagten ändert der Zeuge seine Version: Er selbst habe das Auto gestohlen, jedoch dem 18-Jährigen zwischenzeitlich überlassen. Beim Unfall war der Jugendliche nicht dabei. Vor dem Prozess habe der Angeklagte dem 14-Jährigen mitgeteilt, was er aussagen solle. Mit den Vorwürfen des Zeugen konfrontiert, bleibt der Angeklagte dennoch bei seiner Geschichte. Die Anklage wird um einen Punkt erweitert: Falsche Beweisaussage als Bestimmungstäter.
Der junge Mann wird zu acht Monaten Haft und zu Zahlung von Privatbeteiligtenansprüchen von 5690 Euro verurteilt. Die Verteidigung nimmt drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab.