Gefängnisstrafe für gewalttätigen Gatten

Der Vorbestrafte schlug auch den Begleiter seiner Ehefrau, widersetzte sich der Polizei und betrog Taxifahrer.
Wegen Widerstands gegen die Polizei, gefährlicher Drohung, Körperverletzung in vier Fällen und Betrugs wurde der mit fünf einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzensgeld hat er dem verletzten Begleiter seiner Frau 300 Euro zu bezahlen und dem betrogenen Taxifahrer 54,90 Euro. Das Urteil von Richter Theo Rümmele, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen.
Heftige Gemütsbewegung
Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der Angeklagte, sich mit Gewalt einschreitenden Polizisten zu widersetzen, und bedrohte einen der Beamten. Demnach schlug und verletzte der Afghane bei zwei Vorfällen seine Ehefrau und deren Begleiter und verletzte sie jeweils leicht. Der 26-Jährige war angeblich deshalb aufgebracht, weil er den Mann mit seiner Frau und seinem Kind sah. Bei der ersten Attacke auf den Mann sei dem Angeklagten noch eine allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung zuzugestehen, sagte Richter Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Dem Urteil zufolge blieb der über kein Geld verfügende Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn als Taxifahrgast den Fuhrlohn von 54,90 Euro schuldig und betrog so den Taxifahrer.
Fünf Vorstrafen
Erschwerend wirkten sich die fünf einschlägigen Vorstrafen, der rasche Rückfall und die Straftaten gegen eine Familienangehörige aus. Wegen der einschlägigen Vorstrafen müsse eine unbedingte, zu verbüßende Haftstrafe verhängt werden, meinte der Strafrichter. Zur Gerichtsverhandlung wurde der Angeklagte aus dem Gefängnis vorgeführt. Der 26-Jährige befand sich dort in Untersuchungshaft. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Widerruf wurde nicht stattgegeben: Der Richter sah davon ab, den Angeklagten auch eine offene Vorstrafe verbüßen zu lassen.