66-Jähriger nötigte eine Betreuerin, bedrohte einen Betreuer und entwendete in Supermärkten Lebensmittel. Gefängnisstrafe für den vielfach Vorbestraften.
Mehrjährige Gefängnisstrafe für den unbescholtenen Angeklagten, der in einer untergeordneter Rolle mit Verwendung von Kryptohandys an großem Vorarlberger Drogenring beteiligt war.
Arbeitsloser 49-Jähriger mit einschlägigen Vorstrafen rief dem bereits rechtskräftigen Urteil zufolge auf mehreren YouTube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung auf.
Niederländer erbeutete dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge mit Betrügereien 530.000 Euro. Strafe fiel hoch aus, weil 37-Jähriger schon einschlägige Haftstrafen verbüßt hat.
Der 30-Jährige verkaufte in einem großem Drogenring 17 Kilogramm Kokain und 6 Kilo Cannabis. Nun verringerte das Berufungsgericht die Haftstrafe von zehn auf neun Jahre.<br>
Unbescholtener Jugendlicher vergewaltigte nach Ansicht der Richter wiederholt unmündige Nichte: 15 Monate Gefängnis, davon 5 Monate unbedingt, für unbescholtenen.
Zwei versuchte Gelddiebstähle in Müselbacher Kirche: Berufungsgericht erhöhte zu verbüßende Gefängnisstrafe für einschlägig vorbestraften Polen um eineinhalb Jahre.
Urteil in zweiter Instanz rechtskräftig bestätigt: Vorbestrafter Syrer versuchte, 2023 in Mellau nigerianischen Arbeitskollegen mit lebensgefährlichem Messerstich zu töten.
Teilbedingte Gefängnisstrafe: 46-Jähriger berührte nach Ansicht der Richter seine neunjährige Tochter und deren gleichaltrige Freundin im bekleideten Intimbereich.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster