Drei Brände gelegt: Haftstrafe angehoben

Vorbestrafter 44-Jähriger legte in Bregenz drei Mal Feuer und leistete Widerstand bei Festnahme.
Der obdachlose Oberösterreicher legte nach den gerichtlichen Feststellungen am 3. Jänner 2023 in Bregenz drei Mal Feuer. Demnach zündete der in einem Zelt lebende Arbeitslose zwei Altpapiercontainer und einen Müllsack an. Danach wehrte er sich gegen seine Festnahme. Wegen versuchter Brandstiftung, Sachbeschädigung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde der mit zwölf Vorstrafen belastete Angeklagte im ersten Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch im Vorjahr zu vier Jahren Haft verurteilt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil wegen Begründungsmängeln auf und ordnete eine neue Verhandlung am Landesgericht mit anderen Richtern an. Im neuen Feldkircher Schöffenprozess wurde über den Angeklagten insgesamt eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt. Die Freiheitsstrafe wurde also im Vergleich zum ersten Prozess gleich um zweieinhalb Jahre angehoben. Der neue Prozess wurde in zwei Hälften geteilt. Im Dezember 2023 belief sich die rechtskräftige Gefängnisstrafe auf zwei Jahre, wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung. Die Sachbeschädigung bezog sich auf das Anzünden eines Altpapiercontainers und eines Müllsackes.
Berufung
Am Montag wurde eine Zusatzstrafe von viereinhalb Jahren verhängt, wegen versuchter Brandstiftung. Der Angeklagte hatte einen weiteren Altpapiercontainer angezündet. Wäre die Feuerwehr nicht eingeschritten, hätte nach Ansicht des Gerichtsgutachters ein Übergreifen der Flammen auf einen Carport und danach auf ein Wohnhaus gedroht. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Clemens Pichler verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger meldeten Strafberufung an. Der Strafrahmen für den Rückfalltäter erhöhte sich um die Hälfte auf 1 bis 15 Jahre Gefängnis. Denn der 44-Jährige hat in der Vergangenheit bereits zwei Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte verbüßt.
Mildernd gewertet wurden das späte Geständnis und der Umstand, dass es bei der Brandstiftung beim Versuch geblieben ist. Kein Milderungsgrund war die starke Alkoholisierung des Angeklagten zu den Tatzeiten. Weil er früher schon Straftaten in berauschtem Zustand verübt habe, so Richter Nußbaumer, und ihm deshalb das erhöhte Risiko der Begehung von Delikten unter Alkoholeinfluss bewusst gewesen sei.