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Pensionist, der im Vollrausch Hitlergruß zeigte, jetzt vor Gericht

21.08.2024 • 13:24 Uhr
Pensionist, der im Vollrausch Hitlergruß zeigte, jetzt vor Gericht
Ein betrunkener Pensionist hat sich strafbar gemacht, nachdem er den Hitlergruß zeigte. Hartinger

Vorbestrafter nicht wegen Wiederbetätigung verurteilt, sondern, weil er Straftaten im Vollrausch beging.

Bei der Eröffnungsfeier eines Skiheims im Bezirk Dornbirn zeigte der Angeklagte nach Ansicht der acht Geschworenen am 1. Oktober 2023 den Hitlergruß, rief „Sieg Heil!“ und sagte, Juden sollten vernichtet werden.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte den 44-Jährigen nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes an, mit dem seit 1. Jänner 2024 verringerten Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft statt früher bis zu zehn Jahren.

Alkoholisierter Zustand

Sechs der acht Laienrichter waren aber beim Schwurgerichtsprozess am Landesgericht Feldkirch der Ansicht, dass der Angeklagte zur Tatzeit stark alkoholisiert und daher zurechnungsunfähig war. Deshalb wurde der von Clemens Achammer verteidigte Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch nur wegen des Vergehens der Begehung von Straftaten im Zustand der vollen Berauschung schuldig gesprochen, mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft.

Dafür wurde der mit neun Vorstrafen belastete Pensionist zu einer Zusatzstrafe von sechs bedingten, nicht zu verbüßenden Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schwurgerichts unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler, mit dem der Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Konstanze Manhart nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Vorstrafen und Drohungen

Das Gericht hatte Rücksicht auf das Urteil des Landesgerichts vom 24.10.2023 zu nehmen. Damals war über den Vorbestraften wegen gefährlicher Drohung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verhängt worden. Davon hatte er drei Monate zu verbüßen. Neun Monate wurden bedingt nachgesehen.

Die damalige Verurteilung bezog sich auf andere Straftaten vom Tag der Eröffnungsfeier des Skiheims. Der Angeklagte hatte damit gedroht, die ganze Hütte in die Luft zu jagen. Seine Drohung unterstrich er damit, dass er pyrotechnische Gegenstände mit einem Klebeband an einem Benzinkanister befestigte.