Strohmann eingesetzt: Gläubiger geschädigt

Diversion für unbescholtenen Neffen, der offiziell als Wohnungskäufer auftrat. Noch kein Urteil gegen Onkel und Cousin, die nach Insolvenz Gläubiger betrogen haben sollen.
Wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch drei Österreicher mit südosteuropäischen Wurzeln angeklagt. Sie sollen in Insolvenzverfahren mehrere Gläubiger betrogen haben.
Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Montag im Fall des Zweitangeklagten eine Entscheidung. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger gewährte dem von Zehra Yilmaz-Arslan verteidigten 36-Jährigen eine Diversion. Der unbescholtene Familienvater muss innerhalb von sechs Monaten dem Gericht als Geldbuße 6000 Euro bezahlen und als Schadenersatz 100.000 Euro auf das Massekonto seines angeklagten Onkels überweisen. Staatsanwalt Manfred Melchhammer und der Zweitangeklagte waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Wenn der 36-jährige Angestellte die Zahlungen tätigt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister.
Schuldig bekannt
Der Zweitangeklagte aus dem Bezirk Feldkirch bekannte sich schuldig. Demnach trat er für seinen insolventen Onkel und seinen insolventen Cousin als Strohmann auf. Er ließ sich als Käufer einer kleinen Wohnung im Bezirk Feldkirch im Kaufvertrag als Käufer und im Grundbuch als Eigentümer eintragen. Damit wurde verschleiert, so der Anklagevorwurf, dass der 53-jährige Drittangeklagte aus dem Bezirk Dornbirn seinem 36-jährigen Sohn, dem Erstangeklagten, 100.000 Euro für den Wohnungskauf schenkte und damit Gläubiger betrog.
Die Verhandlung gegen den mit sieben Vorstrafen belasteten Erstangeklagten und den mit einer Vorstrafe belasteten Drittangeklagten wurde wegen einer ausständigen Aussage einer Belastungszeugin auf Oktober vertagt.
Porsche und Rolex-Uhr verschwiegen
Dem 36-jährigen Erstangeklagten aus dem Bezirk Dornbirn wird zur Last gelegt, als Schuldner in einem Insolvenzverfahren mit dem geschenkten Geld seines Vaters die Wohnung gekauft und seinen Cousin bei dem Immobiliengeschäft vorgeschoben zu haben. Außerdem soll der Erstangeklagte in Vermögensverzeichnissen seinen Gläubigern auch seinen Porsche und seine Rolex-Uhr verschwiegen und sie auch so geschädigt haben. Der Erstangeklagte und der Drittangeklagte, beide verteidigt von Nicolas Stieger, sagten, sie seien nicht schuldig. Die Angeklagten machten von ihrem Recht Gebrauch, darüber hinaus keine Angaben zu machen.