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Haft: Kind über Jahre hinweg vergewaltigt

19.09.2024 • 19:37 Uhr
Haft: Kind über Jahre hinweg vergewaltigt
Laut gerichtlichen Feststellungen, habe ein Jugendlicher mehrmals eine Straftat begangen. Hartinger

Unbescholtener Jugendlicher vergewaltigte nach Ansicht der Richter wiederholt unmündige Nichte: 15 Monate Gefängnis, davon 5 Monate unbedingt, für unbescholtenen.

Wegen der Verbrechen der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde der unbescholtene 35-Jährige am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon sind fünf Monate zu verbüßen. Zehn Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte dem traumatisierten Opfer 20.000 Euro zu bezahlen.

Der 1988 geborene Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen als damaliger Jugendlicher zwischen 2003 und 2006 die anfangs fünfjährige Tochter seines Pflegebruders in der Unterländer Dienstwohnung seines Pflegevaters und im Familienurlaub in Italien wiederholt vergewaltigt.

Freispruch im Zweifel

Freigesprochen wurde der angeklagte Unterländer im Zweifel vom Vorwurf, den unmündigen Bruder des Mädchens einmal im Badezimmer der Dienstwohnung zu vergewaltigen versucht zu haben. Der Schöffensenat ging zwar davon aus, dass der Angeklagte auch diese Sexualstraftat begangen hat. Allerdings sei wegen der unterschiedlichen Angaben des mutmaßlichen Opfers zum Tatzeitpunkt im Zweifel davon auszugehen gewesen, dass der Angeklagte noch nicht 14 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig gewesen sei, sagte Richterin Sabrina Tagwercher als Vorsitzende des Schöffensenats.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der von Halil Arslan verteidigte, alle Vorwürfe bestreitende Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, Staatsanwalt Julia Berchtol Strafberufung. Der Strafrahmen für den im Tatzeitraum jugendlichen Täter belief sich auf null bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis.

Weitere Ermittlungen

Die belastenden Angaben der beiden mutmaßlichen Opfer seien glaubwürdig gewesen, sagte Richterin Tagwercher. Dabei sei nicht nur Aussage gegen Aussage gestanden. So habe das Mädchen schon vor 20 Jahren ihrem Vater von Übergriffen des Angeklagten erzählt. Der Kindesvater habe deswegen den Beschuldigten einmal geohrfeigt. Damals sei aber keine Anzeige erstattet worden. Stattdessen seien die Vorfälle in der Familie totgeschwiegen worden.

Anhängig sei bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch noch ein Ermittlungsverfahren gegen den Pflegevater des Angeklagten, berichtete die Vorsitzende des Schöffensenats. Dabei werde gegen den 75-jährigen Ex-Polizisten vor allem wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs ermittelt.