Rekordverdächtig: In 47 Jahren 36 Mal verurteilt

66-Jähriger nötigte eine Betreuerin, bedrohte einen Betreuer und entwendete in Supermärkten Lebensmittel. Gefängnisstrafe für den vielfach Vorbestraften.
Der 66-Jährige wurde jetzt bereits zum 36. Mal strafrechtlich verurteilt. Dabei handelt es sich um seine 32. Vorstrafe. Die weiteren vier Verurteilungen wurden rechtlich als Zusatzstrafen gewertet. Zu seiner ersten Haftstrafe wurde der 1958 geborene Ostösterreicher schon im Jahr 1978 verurteilt.
Wegen der 28 einschlägigen Vorstrafen wurde jetzt wieder eine Gefängnisstrafe verhängt. Der Schuldspruch erfolgte dieses Mal wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und Entwendung. Dafür wurde der arbeitslose Untersuchungshäftling am Landesgericht Feldkirch zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Viele verbüßte Haftstrafen
Das Urteil von Richterin Silke Wurzinger, mit dem der von Benedikt Walch verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre eineinhalb Jahre Haft gewesen. Für den Angeklagten mit den vielen verbüßten einschlägigen Haftstrafen galt die Strafschärfung bei Rückfall, mit einem um die Hälfte erhöhten Strafrahmen.
Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der Angeklagte als Besucher seiner Verlobten 2024 in einem Wohnheim im Bezirk Feldkirch, einer Betreuerin das Handy aus der Hand zu schlagen. Demnach wollte er damit verhindern, dass die 28-Jährige die Polizei anruft, um das Hausverbot durchzusetzen.
Einem 47-jährigen Betreuer des Wohnheims drohte der Angeklagte dem Urteil zufolge damit, ihn zu schlagen, wenn er ihn draußen sehe.
Gefährliche Drohung oder nicht?
Der Verteidiger meinte, es liege gar keine gefährliche Drohung vor. Weil der körperlich weit unterlegene Angeklagte dem kräftig gebauten Betreuer keine Angst einjagen könne. Dazu merkte Richterin Wurzinger an, eine gefährliche Drohung hänge nicht vom Körpergewicht ab. Der Angeklagte sei in der Lage, jemanden zu schlagen, wenn er wütend sei. Er sei in der Vergangenheit schon mehrfach wegen Körperverletzung verurteilt worden.
Hungrig Lebensmittel entwendet
Die angeklagten zwei Ladendiebstähle mit entwendeten Lebensmitteln im Wert von elf und neun Euro im vergangenen Jahr in Dornbirn und Feldkirch wertete die Strafrichterin nur als Entwendungen. Denn der über kein Geld verfügende Arbeitslose habe Hunger gehabt und zur Befriedung seines Gelüstes Lebensmittel in geringem Wert entwendet.
Angesichts der vielen einschlägigen Vorstrafen mit verbüßten Haftstrafen habe neuerlich eine Gefängnisstrafe erfolgen müssen, sagte Richterin Wurzinger in ihrer Urteilsbegründung.