Vorarlberg

Am Geburtstag zu 20 Monaten Haft verurteilt

12.08.2025 • 10:40 Uhr
Am Geburtstag zu 20 Monaten Haft verurteilt
Der Angeklagte hat bereits elf Vorstrafen. hartinger/canva

Einschlägig vorbestrafter 41-Jähriger wurde vor allem wegen mehrerer Gewalttaten rechtskräftig verurteilt.

Wegen versuchter Erpressung, Nötigung, gefährlicher Drohung, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Diebstahls und Betrugs wurde der mit elf Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, das der Angeklagte und der Staatsanwalt akzeptierten, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Wollte Geld erpressen

Die Verurteilung des 41-jährigen Untersuchungshäftlings erfolgte an seinem Geburtstag. Im Mai wurde über ihn am Bezirksgericht Bregenz rechtskräftig eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt. Damit hat der Arbeitslose nun insgesamt 28 Monate im Gefängnis abzusitzen. Es handelt sich um seine ersten zu verbüßenden Haftstrafen.

Der weitgehend geständige Angeklagte versuchte nach den gerichtlichen Feststellungen aus Eifersucht von einem Bekannten mit der Androhung von Gewalt Geld zu erpressen und drohte ihm mit Schlägen. Der Angeklagte hatte den Eindruck, sein Bekannter interessierte sich zu sehr für seine Freundin.

Bei den meisten Vorfällen betrunken

Im Polizeiarrest, so die Richterin, sagte der Festgenommene zu seinem Polizisten, er werde seinen Bekannten schlagen, wenn er nicht freigelassen werde.

Dem Urteil zufolge versuchte der bei den meisten Vorfällen betrunkene Angeklagte einen Busfahrer mit einem Faustschlag zu treffen. Demnach schlug er im Zug einer Mitreisenden das Handy aus der Hand und stahl es ihr. Und er versetzte der jungen Frau nach Ansicht der Richterin einen Schlag mit dem Knie ins Gesicht. Der leicht verletzten Frau hat der Unterländer 200 Euro als Teilschmerzengeld zu bezahlen.

Einem Bregenzer Gastlokal hat der Angeklagte nach einem Zechbetrug 40 Euro an Schadenersatz zukommen zu lassen. Der Angeklagte sagte vor Gericht, er wolle nun sein Drogen- und Alkoholproblem angehen.