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Berufung scheiterte: Erste Gefängnisstrafe

11.08.2025 • 20:16 Uhr
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Der 26-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn stahl eine fremde Bankomatkarte und bezahlte damit in einem Geschäft und bei einem Automaten Lebensmittel und Tabakwaren. St

Vorbestrafter stahl Bankomatkarte und beging damit Einbruchsdiebstahl. Berufungsgericht bestätigte Urteil.

Wegen der Vergehen des Diebstahls, Einbruchsdiebstahls und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs wurde der mit mehreren einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte im März am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monate verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Sechs Monaten wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Hinzu kamen drei Haftmonate aus einer offenen, ursprünglich bedingt gewährten einschlägigen Vorstrafe. Damit belief sich die zu verbüßende Gefängnisstrafe auf sechs Monate.

Urteil nun rechtskräftig

Das Urteil von Richterin Franziska Klammer ist nun rechtskräftig. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck gab der vollen Berufung des Angeklagten und seiner Beschwerde gegen die widerrufene Vorstrafe keine Folge. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.


Nach den gerichtlichen Feststellungen stahl der 26-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn eine fremde Bankomatkarte und bezahlte damit in einem Geschäft und bei einem Automaten Lebensmittel und Tabakwaren in geringem Wert. Die Verwendung einer gestohlenen Bankomatkarte zum Bezahlen an einem Warenautomaten wird strafrechtlich inzwischen als Einbruchsdiebstahl gewertet.

Chance nicht genutzt

Der angeklagte Araber behauptete ohne Erfolg, er habe zufällig die Bankomatkarte eines Freundes gefunden. Er sei davon ausgegangen, dass der Freund mit seinen mit der Bankomatkarte getätig­ten Einkäufen einverstanden gewesen wäre. Der Angeklagte habe neuerlich ein Vermögensdelikt begangen, sagte die Feldkircher Richterin. Der einschlägig Vorbestrafte habe die ihm mit den bisherigen Strafen gewährten Chancen nicht genutzt und müsse nun erstmals ins Gefängnis. Sollte der Arbeitslose doch noch einen Job finden, habe er eine Chance auf eine Fußfessel. Der 26-Jährige merkte an, sein Bruder sei schon im Gefängnis.