Vorarlberg

Widerstand gegen Staatsgewalt: Mann (33) verurteilt

02.01.2025 • 12:16 Uhr
Widerstand gegen Staatsgewalt: Mann (33) verurteilt
Der einschlägig Vorbestrafte wehrte sich bei seiner Festnahme. APA/barbara gindl

Neuerliche Haftstrafe für einen 33-Jährigen, der eine Frau schlug und sich anschließend seiner Festnahme zu widersetzen versuchte.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Beleidigung wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat er zwei Geschädigten jeweils 100 Euro zu bezahlen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Der von Olivia Lerch verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwalt Elias Zortea nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrichter schöpfte den Strafrahmen zu einem Drittel aus. Denn die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Widerstand gegen Staatsgewalt: Mann (33) verurteilt
Anwältin Olivia Lerch verteidigte den 33-Jährigen. Hartinger

Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe am 4. November 2024 in Bregenz eine Frau mehrfach geschlagen und getreten. Zudem wurde ihm zur Last gelegt, er habe sich daraufhin durch massiven körperlichen Widerstand seiner Festnahme zu entziehen versucht. Dabei soll der Festgenommene Polizisten beschimpft und beleidigt haben.

Der 33-Jährige wurde nach den angeklagten Vorfällen in Untersuchungshaft genommen.

Geständnis wirkte sich mildernd aus

Mildernd ausgewirkt hätten sich das reumütige Geständnis des Angeklagten, das zur Wahrheitsfindung beigetragen habe, und die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Drogen- und Alkoholabhängigen, sagte Richter Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Als Milderungsgrund gewertet wurde auch der Umstand, dass der Angeklagte bei seinen Widerstandshandlungen selbst verletzt wurde.

ABD0004_20240213 – INNSBRUCK – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Eingangsbereich des Landesgerichts (Oberlandesgericht), anlŠsslich der Tagsatzung mit Entscheidung Ÿber Insolvenzantrag gegen Rene Benko, aufgenommen am Dienstag, 13. Februar 2024, in Innsbruck. – FOTO: APA/EXPA/JOHANN GRODER
Über eine andere Haftstrafe muss das Oberlandesgericht Innsbruck noch entscheiden. APA/EXPA/JOHANN GRODER

Erschwerend ausgewirkt hätten sich zwei einschlägige Vorstrafen und die Tatbegehung während eines anhängigen Verfahrens. Der Strafrichter sah davon ab, den Angeklagten auch eine Haftstrafe aus einer offenen Vorstrafe verbüßen zu lassen.  Über eine andere Gefängnisstrafe hat in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht entschieden.